Wohnungsabnahme mit Auszug ohne mängel und plötzlich soll man doch Löhnen ..... Rechtens?

5 Antworten

Ich teile deine Meinung. Das klingt sehr komisch. Hast du denn auch noch ein unterschriebenes Übergabeprotokol? Also ich mein vom Auszug? Hast du noch die Quittung über die Kaution? Dann sollte es in deinem Interesse laufen.

Mein Rat: Nicht hier auf Antwort warten, sondern entweder, wenn vorhanden, etwas Geld für einen Anwalt locker machen. Das sind aber dann schon eher 200€ als 20 €!

Oder aber die rechtliche Beratung eines Mietervereines nutzen. Die haben oft auch die Möglichkeit dir sofort zuhelfen, wenn du eintritts. Ist im Jahr so um 100€ (Größenordnung) und immer mal wieder nützlich.

Nur eines: Die Anwälte, mit denen der Mieterverin dir eventuell bei solchen Fragen hilft, haben a) sehr viel zu tun und sind b) nicht ganz so bissig (meiner Erfahrung nach).

Viel Glück!

primaprimat  26.01.2015, 14:18
ohne Protokoll.

Grrr. Das hab ich auch gerade überlesen. Wenn der Boden vorher schon alt war zB, kann das alles auch nicht so schlimm sein.

Dann nimm lieber einen eigenen, richtigen Anwalt. Die Anwälte bei meinem Mieterverein würden in so einem Fall nur unnötigerweise darauf hinweisen, dass man das SO nicht macht und dann weinen. Erspar dir den Kummer.

MfG

Ondre 
Fragesteller
 26.01.2015, 14:21
@primaprimat

alter Fußboden???? das es sich um einen erstbezug handelt hast du auch überlesen wa ;)

primaprimat  26.01.2015, 14:31
@Ondre

Erstbezug interessiert niemanden, wenn ihr dort 25 Jahre gelebt habt. Dann ist der Boden alt und bei notwendigen Reparaturen ist dann eben der Zeitwert zu berücksichtigen, wa?

Ondre 
Fragesteller
 26.01.2015, 14:45
@primaprimat

ich gebs auf sorry...

... im untrten textverlauf steht doch das ich dort nut zwei monate in dem neubau gewohnt habe

primaprimat  26.01.2015, 14:49
@Ondre

:) dann stell doch bitte nicht solche seltsamen fragen, deren antwort jedem klar sein muss. dann werden bestimmt auch die antworten motivierter ausfallen.

nimm dir besser einen anwalt.

Ondre 
Fragesteller
 26.01.2015, 14:19

es gab doch kein protokoll und eine kaution bei Einzug wurde nicht bezahlt sondern eine Bank-Bürgschaft

primaprimat  26.01.2015, 14:25
@Ondre

Meinst du mit Bankbürgschaft ein Mietkautionskonto? Das ist ansich eine feine Sache, da du es erstmal sperren kannst, bis die Lage geklärt ist.

Ich wünsche dir viel Erfolg!

PS: Es wäre nett, wenn du die Antworten, die du für gut oder wenigstens ernstgemeint hälst mit einem "daumen hoch" adelst. Erstens freuen sich die Antwortgeber darüber und zweitens hilft das anderen mit ähnlichen Fragen bei der Orientierung :).

So weit so gut... bei Übergabe keine Mängel festgestellt, Strom abgelesen und an den Versorger übermittelt und uns schöne Weihnachten gewünscht. Die Schlüssel sollten wir bis ende Dezember in ihren privaten Briefkasten werfen wenn wir die letzten Dinge ausgeraümt haben. Die gesammte Besichtigung verlief in Anwesenheit von 4 Personen (2/2) ohne Protokoll.

Der Vermieter hat sogar selbst bei einem Übergabeprotokoll ohne Mängel das Recht auf Mängelbeseitigung, allerdings da nur noch bei verdeckten Mängel.

Hier in diesem Fall muss der Vermieter dem Mieter untzer Fristsetzung auffordern die Mängel zu beheben.

Unterlässt der Vermieter die Mängelanzeige oder wurde der Mangel inzwischen duch eine beauftragte Person behoben, so bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.

Schau mal hier rein:

w w w kanzlei-lachenmann.de/schadensersatz-fuer-vermieter-nach-auszug-mieters/

Aus meiner Sicht kann man mich dafür nicht haftbar machen da es keine versteckten Mängel waren/sind und in der Zeit nach Mietende der Vermieter mit der Wohnung hätte machen können was er will.

Es gibt aber kein Übergabeprotokoll und daher wirst Du wohl Mieterbund oder Anwalt einschalten müssen , es sei denn Du lässt die Schäden beheben, die über eine normale Abnutzung hinaus gehen.

Hier bei zwei Monaten mietdauer ist es schwierig zu entscheiden was normale Abnutzung ist.

Schäden die nicht darunter fallen gehen zu Deinen Lasten. ________________________________________________________________________

Wurde kein Übergabeprotokoll bei Auszug angefertigt, wo eventuelle Schäden festgehalten wurden, hat der Vermieter sechs Monate Zeit, Mängel nach dem Auszug zu monieren.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Vermieter-bedienen-sich-einfach-article1239591.html

MfG

Johnny

genau das Problem hatte ich auch. Übergabe erfolgte ohne Protokoll keine Mängel usw. und anschließend kam eine Megalange Liste des Vermieters. Bei mit ging es bis zur Klage weil ich meine Kaution wieder wollte. Vermieter wollte diese komplett einbehalten. Am besten nimmst du dir direkt einen Anwalt, denn dies ist eine große Masche von Vermietern.

das beste wäre einen anwalt zu konsultieren sofern du rechtsschutz hast oder beim mieterverein nachfragen, wenn du oder bekannte mitglied sind. alles gute!

Zurück aus der Zukunft? Ich vermute mal, ihr seid im Dezember 2014 ausgezogen, oder?

Wurde bei der Übergabe eine schriftliches Protokoll erstellt? Diese Info wäre ganz hilfreich, oder habe ich das überlesen?

zuckermaus1234  26.01.2015, 14:07

hast du überlesen " ohne Protokoll. "

DarthMario72  26.01.2015, 15:35
@zuckermaus1234

Das ist blöd. Gäbe es ein Protokoll, wäre das recht eindeutig.

Leider schreibst du nicht, wer die "2/2" Personen bei der (vermeintlichen?) Übergabe waren. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, wäre von euch zu beweisen, dass es sich entweder nur um eine vertragsgemäße Abnutzung bei den Schäden handelt oder diese bereits bei Einzug vorhandenen waren (aber unwahrscheinlich bei Erstbezug). Gleiches gilt für den Vermieter für die Schäden, die bei Auszug nicht festgehalten wurden.