Wohnungsabnahme mit Auszug ohne mängel und plötzlich soll man doch Löhnen ..... Rechtens?
hallo, ende Dezember 15 sind wir aus unserer gekündigten Mietwohnung ausgezogen. Da unsere Vermieter zwischen Weihnachten & Neujahr nicht zuhause waren schlugen sie uns schriftlich vor die wohnungsabnahme kurz vor weihnachten zu machen.
So weit so gut... bei Übergabe keine Mängel festgestellt, Strom abgelesen und an den Versorger übermittelt und uns schöne Weihnachten gewünscht. Die Schlüssel sollten wir bis ende Dezember in ihren privaten Briefkasten werfen wenn wir die letzten Dinge ausgeraümt haben. Die gesammte Besichtigung verlief in Anwesenheit von 4 Personen (2/2) ohne Protokoll.
jetzt vier Wochen nach Auzug ist das geheule auf der ehemaligen Vermieter-Seite groß. Fußböden zerkratzt, dusche beschädigt, Treppenhaus dreckig usw.
ich war selbst überrascht als es hieß ich solle für etwas bezahlen wovon ich nichtmal was wusste geschweige denn bei der Abnahme wurde etwas bemägelt. Nachdem ich dem Vermieter schriftlich mitgeteilt hatte das ich nicht für mängel bezahle die nicht von mir stammen und bei der Abnahme auch nicht festgehalten wurden fing dieser mit den typischen Bürokraten-spielchen an wie z.B. das war vor weihnachten keine Abnahme sondern nur eine Besichtigung und die wirkliche Abnahme sollte jetzt einen Monat nach mietende erfolgen. (jetzt wo ich knapp 280 km weit weg wohne)
Die Kaution wurde in form von einer Bank-Bürgschaft geleistet und es handelte sich hier um einen Erstbezug der während der kurzen Mietzeit von 2 Monaten noch teilweise fertig gestellt wurde.
Aus meiner Sicht kann man mich dafür nicht haftbar machen da es keine versteckten Mängel waren/sind und in der Zeit nach Mietende der Vermieter mit der Wohnung hätte machen können was er will.
5 Antworten
Ich teile deine Meinung. Das klingt sehr komisch. Hast du denn auch noch ein unterschriebenes Übergabeprotokol? Also ich mein vom Auszug? Hast du noch die Quittung über die Kaution? Dann sollte es in deinem Interesse laufen.
Mein Rat: Nicht hier auf Antwort warten, sondern entweder, wenn vorhanden, etwas Geld für einen Anwalt locker machen. Das sind aber dann schon eher 200€ als 20 €!
Oder aber die rechtliche Beratung eines Mietervereines nutzen. Die haben oft auch die Möglichkeit dir sofort zuhelfen, wenn du eintritts. Ist im Jahr so um 100€ (Größenordnung) und immer mal wieder nützlich.
Nur eines: Die Anwälte, mit denen der Mieterverin dir eventuell bei solchen Fragen hilft, haben a) sehr viel zu tun und sind b) nicht ganz so bissig (meiner Erfahrung nach).
Viel Glück!
alter Fußboden???? das es sich um einen erstbezug handelt hast du auch überlesen wa ;)
Erstbezug interessiert niemanden, wenn ihr dort 25 Jahre gelebt habt. Dann ist der Boden alt und bei notwendigen Reparaturen ist dann eben der Zeitwert zu berücksichtigen, wa?
ich gebs auf sorry...
... im untrten textverlauf steht doch das ich dort nut zwei monate in dem neubau gewohnt habe
:) dann stell doch bitte nicht solche seltsamen fragen, deren antwort jedem klar sein muss. dann werden bestimmt auch die antworten motivierter ausfallen.
nimm dir besser einen anwalt.
es gab doch kein protokoll und eine kaution bei Einzug wurde nicht bezahlt sondern eine Bank-Bürgschaft
Meinst du mit Bankbürgschaft ein Mietkautionskonto? Das ist ansich eine feine Sache, da du es erstmal sperren kannst, bis die Lage geklärt ist.
Ich wünsche dir viel Erfolg!
PS: Es wäre nett, wenn du die Antworten, die du für gut oder wenigstens ernstgemeint hälst mit einem "daumen hoch" adelst. Erstens freuen sich die Antwortgeber darüber und zweitens hilft das anderen mit ähnlichen Fragen bei der Orientierung :).
So weit so gut... bei Übergabe keine Mängel festgestellt, Strom abgelesen und an den Versorger übermittelt und uns schöne Weihnachten gewünscht. Die Schlüssel sollten wir bis ende Dezember in ihren privaten Briefkasten werfen wenn wir die letzten Dinge ausgeraümt haben. Die gesammte Besichtigung verlief in Anwesenheit von 4 Personen (2/2) ohne Protokoll.
Der Vermieter hat sogar selbst bei einem Übergabeprotokoll ohne Mängel das Recht auf Mängelbeseitigung, allerdings da nur noch bei verdeckten Mängel.
Hier in diesem Fall muss der Vermieter dem Mieter untzer Fristsetzung auffordern die Mängel zu beheben.
Unterlässt der Vermieter die Mängelanzeige oder wurde der Mangel inzwischen duch eine beauftragte Person behoben, so bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.
Schau mal hier rein:
w w w kanzlei-lachenmann.de/schadensersatz-fuer-vermieter-nach-auszug-mieters/
Aus meiner Sicht kann man mich dafür nicht haftbar machen da es keine versteckten Mängel waren/sind und in der Zeit nach Mietende der Vermieter mit der Wohnung hätte machen können was er will.
Es gibt aber kein Übergabeprotokoll und daher wirst Du wohl Mieterbund oder Anwalt einschalten müssen , es sei denn Du lässt die Schäden beheben, die über eine normale Abnutzung hinaus gehen.
Hier bei zwei Monaten mietdauer ist es schwierig zu entscheiden was normale Abnutzung ist.
Schäden die nicht darunter fallen gehen zu Deinen Lasten. ________________________________________________________________________
Wurde kein Übergabeprotokoll bei Auszug angefertigt, wo eventuelle Schäden festgehalten wurden, hat der Vermieter sechs Monate Zeit, Mängel nach dem Auszug zu monieren.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Vermieter-bedienen-sich-einfach-article1239591.html
MfG
Johnny
genau das Problem hatte ich auch. Übergabe erfolgte ohne Protokoll keine Mängel usw. und anschließend kam eine Megalange Liste des Vermieters. Bei mit ging es bis zur Klage weil ich meine Kaution wieder wollte. Vermieter wollte diese komplett einbehalten. Am besten nimmst du dir direkt einen Anwalt, denn dies ist eine große Masche von Vermietern.
das beste wäre einen anwalt zu konsultieren sofern du rechtsschutz hast oder beim mieterverein nachfragen, wenn du oder bekannte mitglied sind. alles gute!
Zurück aus der Zukunft? Ich vermute mal, ihr seid im Dezember 2014 ausgezogen, oder?
Wurde bei der Übergabe eine schriftliches Protokoll erstellt? Diese Info wäre ganz hilfreich, oder habe ich das überlesen?
hast du überlesen " ohne Protokoll. "
Das ist blöd. Gäbe es ein Protokoll, wäre das recht eindeutig.
Leider schreibst du nicht, wer die "2/2" Personen bei der (vermeintlichen?) Übergabe waren. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, wäre von euch zu beweisen, dass es sich entweder nur um eine vertragsgemäße Abnutzung bei den Schäden handelt oder diese bereits bei Einzug vorhandenen waren (aber unwahrscheinlich bei Erstbezug). Gleiches gilt für den Vermieter für die Schäden, die bei Auszug nicht festgehalten wurden.
Grrr. Das hab ich auch gerade überlesen. Wenn der Boden vorher schon alt war zB, kann das alles auch nicht so schlimm sein.
Dann nimm lieber einen eigenen, richtigen Anwalt. Die Anwälte bei meinem Mieterverein würden in so einem Fall nur unnötigerweise darauf hinweisen, dass man das SO nicht macht und dann weinen. Erspar dir den Kummer.
MfG