Darf ich ohne weiteres Plätzchen verkaufen?

5 Antworten

NEIN, das darfst du nicht !

Deutschland ist ein Land, in dem echte Ordnung herrscht - wenigstens in der Form, was den sog. kleinen Bürger betrifft. ( Bei der oberen Klasse, der Politik, da gelten andere Hausnummern, aber das nur so nebenbei ) Es sagte mal ein schlauer Kopf, Gesetzte seien so oder so nur für die dummen Leute gemacht !

Erst mal MUSS amtlich sichergestellt sein, das von deinen Plätzchen keine gesundheitliche Gefahr ausgeht, und auch ist es absolut wichtig, den staatlichen Klebefingern - dem Fiskus - seinen im nach eigener Definition zustehenden Anteil an den zu erwartenden Millionen die du ja theoretisch verdienen KÖNNTEST ordnungsgemäß zu zahlen. Dabei wird dann vorausgesetzt, das du ein Großunternehmen betreibst, und du wirst passend dazu veranlagt.

Dann liegt es an dir - selbstverständlich nach Erledigung aller üblichen Formalitäten, versteht sich - dem Fiskus glaubwürdig nachzuweisen, das du durch das Anbieten von einer Hand voll Plätzchen kein Millionär geworden bist. Dies erfolgt durch eine exakt nach Vorschrift zu erstellende Buchhaltung.

Wenn du diese Buchhaltung hast, sie für korrekt angesehen wird, UND du VIEL GLÜCK hast, dann könnte es sein, das dich das ach so liebe Finanzamt als Kleingewerbetreibender einstuft. Du mußt natürlich auch weiterhin deinen Verpflichtungen nachkommen, aber von den üblichen, 0utopischen Wahnvorstellungen einiger Bleistift-Anspitzer könntest du so rein hypothetisch verschont bleibst.

Eine Garantie für eine Verschonung von solchem staatlichem Unfug gibt es selbstverständlich nicht - Finanzbeamte sind ja auch >nur Menschen<, UND WAS FÜR WELCHE, das gleubt man kaum. Es ist ja dazu auch noch eine staatliche Stelle, die GELDER BEITREIBT, wobei man sich allein schon mal die Wortwahl auf der Zunge zergehen lassen muß. Das die dort BEIGETRIEBENE Kohle anschließend größtenteils sinnlos verprasst wird, das ist eine oft geäußerte Annahme, die aber jeder Staatsdiener leicht und locker wegdiskutiert.

Logische Schlußfolgerung: Lass es bleiben mit >verkaufen<, und verschenke die Plätzchen lieber, bevor du den Amtsschimmel zum wiehern oder kackxx bringst !

Iro-NIE-off

Ein Gewerbe brauchst du nicht weil man mit Kekse nicht gerade toll verdient,

normal musst du es anmelden kommt aber auch darauf an wie alt du bist, nicht das es erlaubt ist, aber die Polizei drückt bei Kindern z.b. die in der Nachbarschaft selbst gebackene Kekse verkaufen, gerne mal ein Auge zu.

Hab ich in der Kindheit auch gemacht. ;)

Natürlich braucht man ein Gewerbe. Und dass die Polizei ein Auge zurück - darauf sollte man sich auch nicht verlassen.

@KKatalka

So weit kommt es noch, das ein Kind ein Gewerbe anmelden muss um selbst gebackene Kekse in der Nachbarschaft zu verkaufen die wenn es hoch kommt vieleicht einen Verdienst von 20 Euro ausmacht. Da langt es schon den Verkauf IN DER NACHBARSCHAFT beim Ordnungshüter an zu melden. 

@KKatalka

Was für ein Quatsch!

http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html so, und jetzt sag du mir mal bitte wo ein Beispielsweise 12 Jähriger der über die Weihnachtszeit selbstgebackene Kekse Verkauft um sein Taschengeld auf zu bessern ein Gewerbe anmelden muss!? Wenn du mir Jetzt sagst, das er das dennoch machen muss und tatsächlich auch gewerbliche Steuern Zahlen muss und du das auch noch belegen kannst, zweifel ich an meinem eigenen Land in denen inzwischen wohl sogar Kinder unterdrückt werden und ihr Sparschwein geplündert wird!

@KKatalka

Was für ein Quatsch ! Wer Dinge zum Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht anbietet ist schon Gewerbetreibender. Und das Gewerberecht kennt weder Umsatz- noch Gewinnfreibeträge.

Mit der Unterdrückung von Kindern hat das nichts zu tun. Die sind eh nur im Rahmen des Taschengeldparagrafen geschäftsfähig und können gar nicht gewerblich handeln (Ausnahme: mit Zustimmung des Familiengerichts). Gewerberecht ist Verbraucher- und Konkurentenschutz ! Das gilt bei Lebensmittel ganz besonders.

Da langt es schon den Verkauf IN DER NACHBARSCHAFT beim Ordnungshüter an zu melden

Was soll das denn für eine Anmeldung 2. Klasse sein ? Es gibt in D ein Gesetz, das sich Gewerbeordnung nennt und alles zu stehendem Gewerbe und Reisegewerbe regelt. Von Sonderregelungen in der Nachbarschaft steht da nix.

Daher sind die Antworten von ErsterSchnne und NSchuder richtig und dein nicht.

@KKatalka

Azs deinem Link: "Ein Gewerbe aber, setzt laut Gesetzt eine „erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte und selbstständige auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt“ voraus."

Erkennbar planmäßig -> ist gegeben, da sie ja nicht zufällig ein paar Kekse gefunden hat, die sie nun verkauft

Auf Dauer angelegt -> ist gegeben, da nicht einmalig

Selbständig -> ist auch gegeben

Auf Gewinnerzielung ausgerichtet -> du sagst ja selber, dass sie ihr Taschengeld aufbessern will

Wirtschaftliche Tätigkeit am Markt -> ist gegeben, da sie "öffentlich" potentielle Kunden anspricht

Nun kannst du am deutschen Rechtssystem verzweifeln - was aber nichts daran ändert, dass deine Antwort falsch ist und du leider keine Ahnung hast.

@ErsterSchnee

Vielen Dank für eure Antworten 

Wenn Du Backwaren im Straßenverkauf an Deine Nachbarn verkaufen möchtest, dann ist das genau genommen ein Reisegewerbe.

Dazu benötigst Du einen Reisegewerbeschein und eine Steuernummer vom Finanzamt.

Da Du mit Lebensmitteln zu tun hast, die unverpackt sind, benötigst Du ein Gesundheitszeugnis vom zuständigen Gesundheitsamt.

Dazu kommen weitere Vorschriften und Auflagen... Hier war kürzlich ein ähnlicher Fall in der Presse. Der Mann wollte Berliner von einem Fahrradanhänger verkaufen. Die Aufsichtsbehörde hat verlangt dass er auf seinem Anhänger fließend Wasser hat, damit er sich zwischendurch die Hände waschen kann.

Was ich damit sagen will ist, dass Du viele, viele Vorschriften und Gesetze beachten musst.

Ich würde gerne in kleine Weihnachts tüten verpackte Plätzchen verkaufen. Und bin aber erst 16 und das ist ja kein richtiges Gewerbe oder? 

@xvsalomexv

Doch, sobald Du etwas gegen Geld verkaufst oder mit der Absicht es zu verkaufen herstellst, hast Du ein Gewerbe bzw. eine gewerbliche Absicht wie das im Fachdeutsch heißt.

Wenn Du Waren einkaufst, daraus Plätzchen bäckst und diese Verpackst und Verkaufst ist das nichts anderes als das was ein Bäcker tut - also Gewerbe.

Und selbst wenn Du die Plätzchen nicht selber backst, sondern nur umfüllst und dann weiter verkaufst ist das ein ganz klassischer Handel - also ein Gewerbe.

Wenn Du auf den geringen Umfang anspielst - ok, dann ist es vermutlich ein Kleingewerbe - was aber nur umsatzsteuerrechtlich etwas ändert - ein Gewerbe ist ein Gewerbe, ob Du nur 10 Tüten oder 10.000 Tüten Kekse verkaufst.

Eine Ausnahme wäre nur gegeben wenn Du die Kekse einmalig im Rahmen eines gemeinnützigen Basars z.B., der Kirche verkaufst und der Erlös voll der Organisation zufließt.

erkundige Dich doch einmal völlig unverbindlich beim Ordnungsamt. Damit gehst Du auf Nummer sicher.

Wenn du es in kleinem Stil machst sollte es nicht auffallen. Solange du niemandem das Revier wegnimmst wird sich auch niemand beschwerden.

Ja ich hab nur bedenken da es ja sein kann das manche Leute dann fragen ob ich sowas überhaupt verkaufen darf und ob das genehmigt ist. aber danke :)