Vermieter will Strom abstellen

6 Antworten

Ein Vermieter darf keinen Strom verkaufen. Strom zahlst du den Anbieter deiner Region. Ein Vermieter darf Strom mit der Kaltmiete als Entschädigung mit einrechnen, aber nicht extra abrechnen mit dir, das ist verboten.

Der Zwischenzähler der Mieterin ist Eigentum des Vermieters und weist lediglich den Verbrauch der Mieterin aus. Bei Nachweis de Eichung des Zwischenzählers kann das Verbrauchsergebnis zu Kostenfeststellung des Verbarauches herangezogen werden und damit die Höhe der Entschädigung regeln.

@kaesefuss Da brauchst du ein wenig Nachhilfe-Unterricht. Es gibt durchaus Mietverhältnisse, bei denen der Vermieter den Stromverbrauch mit dem (Unter-)Mieter per Zwischenzähler abrechnet. Das kommt gar nicht so selten vor, vor allem bei wirklich alten Gebäuden. Das läuft dann so ab wie auch in neuen Gebäuden mit der Wasserabrechnung: ein Hauptzähler und die einzelnen Wohneinheiten haben einen separaten Zwischenzähler. Verboten ist da gar nichts, es muß nur ordentlich abgewickelt werden.

nein, als vermieter ist er nicht berechtigt, dir strom oder wasser zu sperren, was er allerdings darf ist a.) die forderungen gerichtlich geltend machen, was für dich zusatzkosten zur folge hätte oder b.) dich wegen miet und nebenkostenrückständen abzumahnen und relativ kurzfristig auch zu kündigen...

also werdet euch lieber einig. und bedenke: dein vermieter muss auch sehen, dass er die kosten die du ja nun verursacht hast, gedeceklt bekommt. ich würde dir vorschlagen, dass du dir irgendwo die kohle eben leihst...

lg, anna

Ich nehme mal an, dass in deinem Fall die Stromabrechnung per Zwischenzähler erfolgt, sonst käme eine Mahnung vom Energieversorgungsunternehmen (EVU). Das EVU ist nur zuständig bis zum Hauptzähler; und im Normalfall hat jede Wohnung einen Hauptzähler. Aber Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Natürlich kenne ich die Installation in deinem Fall nicht. Dem EVU ist es im Allgemeinen ziemlich egal, was nach dem Hauptzähler geschieht. Auch hier gibt es Ausnahmen. Eingriffe in den Zählerkasten bzw. Stromverteiler darf aber nur ein zugelassener Fachmann vornehmen. Und falls ja, dann spielt das Vorhandensein einer kleinen Tochter leider keine Rolle.....

wieso bezahlst Du die Stromkosten direkt an den Vermieter? Die Stromkosten sind normalerweise nicht in den Nebenkosten die Du dem Vermieter bezahlst sondern werden direkt von Dir an den Stromversorger mit monatlichem Abschlag bezahlt und nur der kann Dir den Strom sperren, das wird er aber nicht so ohne weiteres tun - da müßtest Du schon sehr lange keine Rechnungen mehr bezahlt haben. Dein Vermieter kann den Strom gar nicht abstellen, da müßte er schon mit Gewalt die Kabel durchtrennen. Abstellen kann nur der Anbieter.

@Sylwiana

es gibt durchaus Mietverhältnisse, bei denen die Abrechnung des Stromverbrauchs durch den Vermieter erfolgt; vor allem in alten Gebäuden, oder in Gebäuden mit vielen kleinen Einheiten. Das geht genau so vor sich, wie üblicherweise bei der Wasserabrechnung: ein Hauptzähler und der Verbrauch der einzelnen Wohneinheiten wird über Zwischenzähler festgestellt. Ob die geeicht oder kalibriert sind (kennst du den Unterschied?) steht auf einem anderen Blatt.

Darf er das ??

Nun ja, jeder Stromversorger kann und darf die Versorgung einstellen wenn ein Rückstand in Höhe von 2 Abschlägen offen ist. Das erst mal ganz allgemein dazu.

Was ist denn vertraglich wegen der Stromzahlung mit dem Vermieter vereinbart?

Also ich bezahle jeden Monat Miete und Nebenkosten Pauschal , ich wohne erts ein Jahr in der Wohnung und bin fast aus den Latsche4n gekippt . Der Zähler ist ein Zwischenzähler und deswegen lief die Rechnung über meinen Vermieter . Allerdings hätte er eine Ratenzahlung mit dem versorger machen können was er aber nicht wollte .,

@schnattchen284

Also ich bezahle jeden Monat Miete und Nebenkosten Pauschal

Also wenn pauschal dann kann er überhaupt nichts nachfordern. Bestenfalls die Pauschale für die Zukunft erhöhen.

Allerdings hätte er eine Ratenzahlung mit dem versorger machen können was er aber nicht wollte .,

Das ist sein Problem. Dein Problem könnte es allerdings werden wenn dem Vermieter der Strom gesperrt wird. Dann sitzt Du auch im Dunkeln.

Gibt es eine Möglichkeit sich mit dem Vermieter vernünftig zu unterhalten/einigen? Wenn ja solltest Du das versuchen oder im ankündigen das Du ohne Strom die Miete um einiges minderst.