Strafe für Pyrotechnik im Stadion?

2 Antworten

Hallo Flix7,

ich war damals selbst sehr lange in einer Fanszene aktiv unterwegs und habe da so einiges miterlebt.

Grundsätzlich sollte man von vornherein sagen, dass der DFB in der Bundesiga (1, 2, 3) eine Videotechnische Anlage in JEDEM Stadion vorschreibt. Somit soll es gelingen Straftäter ausfindig zu machen. Aber alleine da fängt es schon an. Es wird von Anfang an gesagt es soll dabei helfen Straftäter ausfindig zu machen aber sobald du also ein Teil der Ultraszene bist bist du im Augen des DFB und vieler anderen bereits ein Straftäter.... (Auch wenn der DFB sich immer rausredet...)

Sollte die Fanzszene im Stadion zünden bekommt zunächst der Verein eine Geldstrafe, etc. Dies wird vom DFB festgelegt bzw. entschieden.

Sollte es gelingen, einer der "Zündler" ausfindig zu machen bzw. zu identifizieren, kommt es zunächst auf die Stadionordnung an. Die ist von Stadion zu Stadion unterschiedlich.

Die Vereine entscheiden demnach, was mit dem jenigen passiert. Ein Stadionverbot ist aber definitiv dabei.

Ob es dabei bleibt und wie lange die Person Stadionverbot erhält kann man nicht sagen. Wir haben in unserer Fanszene auch Stadionverbotler (ob gerecht oder ungerecht sei mal dahingestellt). Manche haben noch ein Strafverfahren wegen Vertoß gegen das Sprengstoffgesetz am Hals ( da kommt es darauf an ob die Pyrotechnik eindeutig als Illegal identifiziert werden kann). Anderenfalls winkt zum Teil auch eine Geldstrafe, da einige Vereine die Geldstrafe welche Sie vom DFB erhalten auf die Identifizierten Personen umlegen.

Wenn du bspw. Flitzer spielst, die Ordner dich aufgreifen, der Verein deswegen eine Geldstrafe bekommt kann es sein dass du für diese Geldstrafe aufkommen musst. Das Geld zahlst du an den Verein, der widerrum zahlt das an den DFB.

Willst du also einem Verein schaden zufügen, sei es Geldstrafe, etc. wird es dir immer gelingen. Das Konzept der Ordner / Polizei, etc. kann noch so gut sein - Ein Platzsturm funktioniert immer.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Viele Grüße

Bohni

Das käme evtl. darauf an, ob nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenen- geurteilt würde.