Strafe - Jugendschutz - Kino

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Nachdem hier doch recht viel gesundes Halbwissen vorherrscht, hier mal ein Versuch zur Klarstellung: Zuerst einmal hilft ein Blick ins Jugendschutzgesetz (JuSchG), das – wie der Name schon sagt – die Jugendlichen schützen und nicht verfolgen soll. Darin gibt es den § 11 Abs. 1: "Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind [...]." (http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__11.html)

Das heißt also im Klartext, der Kinobetreiber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sich keine Minderjährigen in Filme ohne Jugendfreigabe reinschleichen. Tut er das nicht, begeht er nach § 28 Abs. 1 Nr. 14, Abs. 5 JuSchG eine Ordnungswidrigkeit, wegen der gegen ihn eine Geldbuße (keine Geldstrafe, die kann nur ein Gericht verhängen!) bis zu 50.000 Euro festgesetzt werden kann. Gegen die Jugendlichen, die sich den Film verbotenerweise angeschaut haben, ist keine Handhabe nach dem JuSchG möglich. Allerdings kann dir der Kinobetreiber auch ein Hausverbot aussprechen.

Ich vermute mal durch deinen Nick, dass du erst 14 Jahre alt bist, deshalb würde ich sagen: Versuch es gar nicht erst, denn so viel älter wirst du auch nicht aussehen! Im Zweifel wird das Personal an der Kasse sowieso deinen Ausweis sehen wollen.

Wenn du für den Film eine Karte gekauft hast und das Kino nicht aufgepasst hat, dann fliegst du nur raus und das Kino muß zahlen. Wenn du aber für einen anderen Film eine Karte kaufst und dich in einen anderen Film reinschleichst, dann kannst du dich auf Hausverbot, eine Vertragsstrafe von 50.-- bis 100.---€ und eine Strafanzeige wegen Erschleichung von freien Eintritt und von Leistungen gefasst machen.

erstma musst du rein kommen und dass wird schon unmöglich, weil selsbst mit eltern lassen die dich net rein. Aber um deine Frage zu beantworten: Nein(glaube ich zumindest) du bekommst keine Geldstrafe nur dass du wascheinlich Hausverbot bekommst und dass ist erst das mindeste!

nein, wenn dann bekommt das kino die strafe.

Du kommst erst gar nicht rein.

das schaff ich schon, ich werds nur nicht machen wenn ich dann irgendwelche Geldstrafen zahlen muss

@jonas22111998

wenn sie kontrollieren (wozu der Beteiber im Zweifelsfall verpflichtet ist) kommst du nicht rein; natürlich gibt es auch genügend Beteiber die das nicht so genau nehmen.

Die Frage ist: wie willst du im Zweifelsfall reinkommen? Denn hier kannst du ja je nachdem auch eine Straftat begehen (die dann entsprechen geahndet werden kann);

@kayo1548

Straftat? Schlimmstenfalls Ordnungswidrigkeit. Welche Aktion meinst du überhaupt damit? Denn mir fiele jetzt auf Anhieb auch keine Ordnungswidrigkeit ein.

@Sukiy

Als Straftat käme z.b. eine Urkundenfälschung in Betracht, wenn man z.b. einen falschen Ausweis verwendet usw.

Eine OWI fehlt mir auf Anhieb seitens der Person, die sich Zugang verschaffen möchte, auch nicht ein.