Sommerjob + Geringfügig?

2 Antworten

Ein Arbeitnehmer darf pro Jahr höchstens 70 Tage als Kurzfristig Beschäftigter (z.B. als Ferienjob) arbeiten und darf diese Tätigkeiten nicht berufsmäßig durchführen. Das Arbeitsverhältnis ist optimal geeignet um als Student, Schüler, Auszubildender oder neben dem Vollzeit- bzw. Teilzeit-Job etwas hinzuzuverdienen.

Arbeitnehmer Abgaben: 3,9 %; für Rentenversicherung

PS: In D darf während dieser 70 Arbeitstage im Kalenderjahr bzw. max. 3 Monaten unbegrenzt hinzuverdient werden!

Woher ich das weiß:Recherche