Sommerjob + Geringfügig?
Beziehe mich auf Österreich & bin Student.
Der Geringfügigkeitsbetrag entspricht ja momentan 475,86€ pro Monat, also 5.710,32€ pro Jahr, sodass ich nicht selbst sozialsteuerpflichtig werde und das Kindergeld nicht gestrichen wird.
In den Sommerferien darf ich ja mehr verdienen - gilt allerdings nach wie vor, dass ich im Jahr nicht über 5.710,32€ verdienen darf?
Würde in den Ferien (Juli, August) 2.000-3.000€ verdienen und anschließend 475,86€ pro Monat weiter verdienen - geht das ohne nicht selbst sozialversicherungspflichtig zu werden und ohne das Kindergeld gestrichen zu bekommen?
2 Antworten
Ein Arbeitnehmer darf pro Jahr höchstens 70 Tage als Kurzfristig Beschäftigter (z.B. als Ferienjob) arbeiten und darf diese Tätigkeiten nicht berufsmäßig durchführen. Das Arbeitsverhältnis ist optimal geeignet um als Student, Schüler, Auszubildender oder neben dem Vollzeit- bzw. Teilzeit-Job etwas hinzuzuverdienen.
Arbeitnehmer Abgaben: 3,9 %; für Rentenversicherung
PS: In D darf während dieser 70 Arbeitstage im Kalenderjahr bzw. max. 3 Monaten unbegrenzt hinzuverdient werden!