Kindergeld angerechnet aber nicht erhalten.
Hallo ich habe folgendes problem
Ich (21) beziehe leider gottes hatz4 augrund. Mir wurde innerhalb des hartz 4 bezuges das kindergeld gestrichen aufgrund das ich mit 21 keine abgeschlossene ausbildung habe,mir wurde aber das kindergeld weiter zu meiner sozialhilfe angerechnet dh ca 180 euro im monat die ich nicht hatte! Jetzt wurde mir gesagt das mir das kindergeld doch zusteht ist es möglich das kindergeld zu beantragen und für die letzten 8 monate indem ich kein kindergeld bekommen habe eine nachzahlung zu bekommen ?
danke im vorraus für die antwort.
3 Antworten
Wenn dir bei deinem ALG2-Bezug das Kindergeld (,das du nicht erhälst) angerechnet wird, musst du den Ablehnungsbescheid der Familienkasse (> Kindergeld) dem Jobcenter einreichen. Dann wird es dir nicht mehr angerechnet. Vier Monaten rückwirkend kann man Kindergeld (> bei der Familienkasse) erneut beantragen. Schaue hier bei c) und da sind auch die weiteren Voraussetzungen genannt etc.: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html
Wenn Du kein Kindergeld erhältst, darf auch keines angerechnet werden.
Aber was "gesagt" wurde, ist uninteressant. Was wurde Dir in welcher Form geschrieben? Wann hast Du Bescheide erhalten, die Dein ALG um das nicht gezahlte Kindergeld kürzen? Also zu welchem genauen Datum?
"Sind länger als 4 Wochen um, einen Überprüfungsanntrag nach § 44 SGB X stellen."
Falsch. Die Frist für den Widerspruch beträgt nicht 4 Wochen, sondern einen Monat!
ja, wenn es dir zugestanden hat, und das amt schuld, war dass du es nciht bekommen hast, wird nachgezahlt.
Widerspruch gegen die Bescheide einlegen. Sind länger als 4 Wochen um, einen Überprüfungsanntrag nach § 44 SGB X stellen. derdorfbengel hat recht. Kindergeld welches man nicht bekommt, kann nicht angerechnet werden. Sollten dennoch Ansprüche auf Kindergeld bestehen, gehen diese auf das Jobcenter über (§ 33 SGB II), sprich, die müssen zusehen ob sie es bekommen, nicht du, vorausgesetzt, es wurde beantragt und abgelehnt bzw. eingestellt.