Kindergeld als Student trotz Job?

7 Antworten

Also die Einkommens- bzw. Verdienstgrenzen für den Kindergeldanspruch sind bereits seit 2012 ganz abgeschafft worden ;-)

Nur bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium sind die 20 Wochenstundengrenze zu beachten beim Hinzuverdienst, jedoch spielt die Verdiensthöhe wiederum überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch:

Ausbildungsstatus
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
Abgeschlossene Berufsausbildung / abgeschlossenes Studium
Volljährige Kinder, die schon eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, und
  • auf einen zweiten Ausbildungs- oder Studienplatz warten
  • einer zweiten Ausbildung bzw. einem zweiten Studium nachgehen
  • die Zeit zwischen zwei Ausbildungen überbrücken
haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Beschäftigung, der sie nachgehen, als unschädlich zu bezeichnen ist.
Unschädliche Erwerbstätigkeit
Die Familienkasse klassifiziert eine Beschäftigung dann als unschädlich,
  • wenn die Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ausgeübt wird (Ausbildungsmaßnahme muss allerdings Gegenstand des Dienstverhältnisses sein)
  • wenn es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine geringfügige Beschäftigung handelt (Mini-Job bzw. 450-Euro-Job; grundsätzlich ist hier die Einstufung des Arbeitgebers maßgeblich)
  • wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt nicht mehr als 20 Stunden beträgt (hierbei zählt stets die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit)
  • Wird die Beschäftigung nur vorübergehend (nicht mehr als zwei Monate am Stück) ausgeweitet, ist das nicht problematisch, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit während des gesamten Berücksichtigungszeitraums im Kalenderjahr nicht mehr als 20 Stunden beträgt.

Nachzulesen in dm Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Meines Wissens nach nicht. Man hat solange Anspruch auf Kindergeld, bis man ein eigenes Einkommen oder das 25.te Lebensjahr vollendet hat.

Rolajamo  12.05.2021, 11:35

Der Fragesteller ist Student, da bekommt er bis zum Abschluss trotzdem noch Kindergeld. Bzw. seine Eltern.

siola55  12.05.2021, 11:42

Leider falsch geraten :-((

Das Einkommen spielt bereits seit 2012! überhaupt keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch:

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
Valkyr90  12.05.2021, 13:10
@siola55

Hatte bei mir weniger mit Raten sondern viel mehr mit meinen eigenen Erfahrungen zu tun. Aber ist bei mir auch schon paar Jahre her, dass ich studiert habe ;)

Den Anspruch haben die Eltern, und der Kindergeldanspruch ist seit einigen Jahren einkommensunabhängig.

Deine Eltern haben noch Anspruch auf Kindergeld bis zu deinem 25. Lebensjahr oder Vollendung des Studiums/Ausbildung.

Trotz Einkommen von dir.