Ich bin Schüler und 19 Jahre, Kindergeld obwohlkurzfristige beschäftigung?

2 Antworten

Es gibt keine Einkommensgrenze beim Kindergeld.

Für Volljährige ist Kindergeld MÖGLICH, wenn sie in einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung sind. Auch dann gibt es das nicht automatisch, sondern muss beantragt (bzw. bestätigt)werden.

Bist du denn z.B. "ausbildungssuchend" gemeldet?

Ich bin noch Schüler also am Gymnasium habe gerade Sommerferien

Und Kindergeld ist beantragt

@SSusanne1

Dann muss ja nur jeweils die Schulbescheinigung beigefügt werden. Eine kurzfristige Beschäftigung ändert daran nichts.