Kleingewerbe als Bafög-Student in Bedarfsgemeinschaft?

1 Antwort

Such dir einen 450 € Job und warte mit deinem Vorhaben bis du mit deinem Studium fertig bist, würde nur noch komplizierter als es dann eh schon würde, wenn du einen 450 € Job haben würdest.

Außerdem darfst du wegen deinem Bafög - monatlich nur max.450 € Brutto verdienen bzw.pro Jahr nicht mehr als 5400 € Brutto und das auch noch in max.20 Stunden pro Woche.

Ganz egal ob du dann Einkommen durch Selbstständigkeit oder ganz normales Erwerbseinkommen erzielen würdest, entfiele dein pauschaler Freibetrag von 100 €, der dir jetzt noch auf dein Bafög - zusteht.

Dann gelten nur noch die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 450 € Brutto läge der Freibetrag dann bei 170 € und wenn du diese 450 € dann auch Netto ohne Abzüge auf dein Konto bekommst, dann würden diese 170 € theoretisch in Abzug gebracht und es blieben voraussichtlich um die 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Dazu käme dann zunächst dein volles Bafög + Kindergeld und das wäre dann zunächst dein anrechenbares Gesamteinkommen.

Dann müsste man deine monatlich notwendigen berufsbedingten Aufwendungen addieren, wie z.B. für Fahrkosten und Material fürs Studium, würdest du dann über 70 € im Monat kommen, könntest du auf Nachweis den über den 70 € liegenden Betrag zusätzlich vom vorerst anrechenbaren Gesamteinkommen abziehen.

Der Rest würde dann auf deinen Bedarf angerechnet, kannst du deinen Bedarf dann damit selber decken, dann würdest du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern auch als unter 25 jähriges Kind raus sein und müsstest dann dementsprechend deine Anteile für Miete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Eltern zahlen.

Nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, wäre wieder Einkommen von den Eltern bzw.des Elternteils der es bekommt oder den Antrag gestellt hat.

Hätte dieses Elternteil außer dem Kindergeld kein anderes Einkommen, dann könnte es min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, der Rest würde dann mindernd auf den Rest der BG - angerechnet.

bask45 
Fragesteller
 07.02.2020, 06:20

Danke das war sehr hilfreich!

isomatte  07.02.2020, 06:36
@bask45

Bitteschön