Schülerin mit Halbwaisenrente + Kindergeld - wie viel darf ich dazu verdienen?

4 Antworten

Hier findest du die Information zur Einkommensanrechnung: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232624/publicationFile/58260/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf

450 Euro darfst du hinzu verdienen, ohne dass die Waisenrente gekürzt wird. (Seite 5)

Du musst nur der Stelle, die die Rente zahlt, mitteilen, dass du einen Minijob hast.

450 Euro darfst du hinzu verdienen, ohne dass die Waisenrente gekürzt wird. 

Stimmt leider nicht - der Freibetrag ist sogar noch höher (dabei wird das Kindergeld nicht dazugerechnet!) laut Seite 5:

Der Freibetrag liegt damit zurzeit in den alten Bundesländern bei 742,90 Euro (für Waisen 495,26 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 679,54 Euro (für Waisen 453,02 Euro).

@Lissa

Hallo Lissa,

für die Einkommensanrechnung wird immer der Bruttobetrag genommen. Dieser wird, egal ob Minijob, Midijob oder voller Verdienst, pauschal um 40 % auf einen Nettoverdienst gekürzt.

@ kubota: Wenn du eine Gesetzesquelle willst, kannst du dir den § 97 SGB VI und die §§ 18a und 18b SGB IV durchlesen. Für einen Laien sind die aber nur sehr schwer verständlich. Hier ist eine Broschüre, in der das verständlicher steht:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_hinzuverdienst.html

Wenn du in den alten Bundesländern wohnst, hast du einen Freibetrag von 495,26 € (netto). Das Netto wird pauschal berechnet aus 60 % des Bruttoverdienstes.

Das heißt (wenn ich mich nicht verrechnet habe) dein Bruttobetrag dürfte 825,43 € nicht übersteigen, damit du die Waisenrente weiter ungekürzt bezahlt bekommst. Das Kindergeld wird nicht mitgerechnet. Für jeden Euro, der über diesem Betrag liegt, wird deine Waisenrente um 40 Cent gekürzt.

Wenn du sicher gehen willst, mache einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle, die können dir den richtigen Betrag sicher vorrechnen.

Grüße

Auf Hinterbliebenenrente KANN eigenes Einkommen verrechnet werden. Wie hoch die Verrechnung ausfällt, steht in deinem Rentenbescheid. Ein versicherungsfreier Minijob sollte rentenunschädlich sein.

Das Kindergeld ist in der Regel Geld, das an die Eltern geht. Es ist dann nicht Einkommen des Kindes.

Für Einkünfte des Kindes gelten die bisher schon gegebenen Antworten.

Das steht in deinem Rentenbescheid.