Minijob mit BAföG: Wenn man max. 20 h / Woche arbeitet, hat man keine Abzüge. 20 h durchschnittlich oder tatsächlich?

4 Antworten

Man darf tatsächlich nur max. 20 Stunden/Woche arbeiten. Hier gilt NICHT der Durchschnitt. Es ist geregelt, dass es pro Kalenderjahr 2 Ausnahmen geben kann ohne Konsequenzen. Geschieht das aber öfter, wirst du als Vollzeitarbeitnehmer angesehen und Halbzeitstudent. (Immer das was man mehr als 20 Stunden macht, macht man laut Definition Vollzeit)

Ausnahmen davon sind: Nachtarbeit (22-6 Uhr), Wochenendarbeit (WE und gesetztliche Feiertage) und die vorlesungsfreie Zeit. Damit kann man diese 20-Stunden-Regel umgehen.

Das Ganze interessiert übrigens nicht das Bafög-Amt, sondern die Krankenkasse (Familenversicherung und auch studentische Krankenversicherung) und ggf. sogar Kindergeld. Das Bafög-amt ansich interessiert sich nur für deinen Verdienst. Denen ist die 20-Stunden-Regel egal.

brownies8 
Fragesteller
 13.10.2015, 08:21

Danke! Also kann ich genau wie durch die Semesterferien auch einfach durch Wochenende diese Grenze umgehen? Ich kann mehrere Wochenenden im Jahr (oder Nächte oder Feiertage) arbeiten, sodass ich in den entsprechenden Wochen mehr als 20 Stunden habe und es ist völlig egal, solange ich mich an die jährliche Verdienstgrenze halte?! Das wäre ja sehr gut! Habe ich das richtig verstanden?

Fortuna1234  13.10.2015, 22:22
@brownies8

Kommt drauf an, um was es geht. Kindergeld und Krankenkasse rechnen im Kalenderjahr (Jan-Dez). In der Familienversicherung sind wieder andere Regeln als in der studentischen Krankenversicherung (zb über 25 Jahre). Kindergeld interessiert nicht wieviel du verdienst, sondern nur diese 20-Stunden-Regel. Krankenkasse interessiert deinen jährlichen Verdienst und die 20-Stunden-Regel. Bafög rechnet im Bewilligungszeitraum (ungleich Kalenderjahr) und interessiert sich NUR für deinen Verdienst in dieser Zeit. Wenn du dann zu viel verdienst (egal mit welcher Stundenzahl pro Woche) fliegst du auch aus der Familienversicherung und musst ggf. Sozialabgaben und bei höherem Verdienst auch Steuern zahlen.

Die 20-Stunden-Regel kann man durch die Ausnahmen aufheben, das ist richtig. Du musst also auf beides achten. 1) den erlaubten Verdienst pro Zeitraum pro Amt 2) Die Arbeitszeit, welche man mit den Ausnahmen umgehen kann.

Studenten sollen sich in erster Linie um ihr Studium kümmern, deswegen sind auch monetäre Anreize so gesetzt, dass man sich um das Studium kümmern sollte und nicht so viel nebenher arbeiten soll.

Da ich aber weder dein Alter, noch dein Lebenslauf (vorher schon gearbeitet oder nicht?!), deinen Status in der Krankenkasse weiß noch ob du das mit einem oder mehreren Jobs machen willst, kann ich da auch nur pauschale Antworten geben.

Wenn Du nur 406,66 € verdienen darfst, stellt sich die Frage nicht - das ist ein Minijob, für den gilt die 20-Std.-Beschränkung nicht.

Ansonsten darf die 20-Std.-Grenze in der Vorlesungszeit in jeder einzelnen Woche nicht überschritten werden - (Wochenend-, Abend-, oder Nachtarbeit liegt außerhalb der Vorlesungszeit!!!) - welche Vorlesungszeit gilt, ist bei der Uni zu erfragen.

Bei von vorne herein nur kurzzeitige befristete Beschäftigungsverhältnissen (max. 2 oder 3 Monate) gibt es noch Ausnahmen und beim Übergang Semesterferien und Vorlesungszeit.

Insgesamt dürfen 26 Wochen oder 182 Tage im Jahr (Beschäftigungsjahr und nicht Kalenderjahr)  in Beschäftigungsverhältnissen von mehr als 20 Std. nicht überschritten werden (hier werden alle Beschäftgungsverhältnisse mit mehr als 20 Std. gezählt, unabhängig davon welche es sind - also auch Minijob oder sonstige sozialversicherungspflichtige oder sozialversicherungsfreie Beschäftigungen).

Sicherheitshalber sollte immer mit der Krankenkasse Rücksprache gehalten werden, da jeder Fall individuell bertrachtet werden muß.

Fürs Bafög ist nur interessant wieviel du in dem Bewilligungsjahr verdienst. Dies darf zur Zeit nicht mehr als 4880 Euro Sein. Ob du das Geld jetzt gleichmäßig auf 12 Monate verteilt verdienst oder z.B. Nur in den Semesterferien vollzeit durcharbeitest ist erst mal egal. Solltest du allerdings einen NebenJob suchen, bei denen du jede Woche mehr als 20 Stunden arbeitest ist dein Studenten Status als vollzeitstudent zumindest zweifelhaft. Das könnte dann Probleme mit der Krankenkasse und auch mit dem Bafög Amt geben. Wenn du aber mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest, also 80 h im Monat und trotzdem nur 450 Euro verdienst, würde ich mir dringend einen anderen Job suchen, da du Dann eindeutig unterbezahlt bist.

brownies8 
Fragesteller
 13.10.2015, 03:09

Die Regelungen zur Verdienstgrenze kenne ich.

Meine Frage ist, ob es Probleme bereitet (beim BAföG-Amt, bei der Krankenkasse oder sonst wem), wenn ich in z.B. 6 der 52 Kalenderwochen im Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeite und diese 6 Wochen keine Wochen in der vorlesungsfreien Zeit sind.

In diesen 6 Wochen (die in meinem Bsp. nicht Mal anschließend sein sollen, sondern über das Jahr verteilt) wäre ich also sozusagen nicht mehr unbedingt als Vollzeitstudent offiziell angesehen. 

Machen die dann für vereinzelte Wochen (die exemplarisch genannten 6) im Jahr Probleme oder geht es nur darum, dass ich am Ende des Jahres (Bewilligungszeitraums) durchschnittlich max. 20 h/ Woche gearbeitet habe?

Ich hoffe, jetzt versteht man, was ich meine.

:)

mamba84  13.10.2015, 11:29

ok. :-) jetzt hab ich es verstanden. Das kann man so pauschal nicht beantworten. Bei den exemplarischen 6 Wochen gibt es sicherlich kein Problem und die durchschnittliche Arbeitszeit übersteigt keine 20 h pro Woche, ist sicher ein gutes richtmaß. Allerdings kommt es dann jetzt drauf an wie der Job bei der Krankenkasse angemeldet ist. Sollte es ein 450 Euro Job sein, du arbeitest in einem Monat deine 450 Euro halt in ein oder zwei Wochen ab mit über 20 Wochenstunden und kommst nicht über die 450 Euro ist das kein Problem. Als Studentenjob angemeldet ist es erstmal auch kein Problem, allerdings gibt's da strengere Auflagen. Ich glaube da dürfen die 80 Monatsstunden nicht überschritten werden, bin da aber selber unsicher. definitiv bedroht ist dein Studentenstatus wenn du in eine dauerhafte Sozialversicherungspflichtige beschäftigung rutscht. Fazit: fiktive sechs Wochen als 450 Euro Job, kein Problem

Auch als Student unterliegst du dem Mindestlohn. Es müssen also 8,50 €/h gezahlt werden. Auch das begrenzt die möglichen Stunden.

brownies8 
Fragesteller
 13.10.2015, 15:30

Ich könnte aber zwei Wochen jeweils 40 arbeiten und zwei andere Wochen dafür gar nicht. Also nochmal: dürfen es ausnahmsweise und nicht im Regelfall auch mal mehr als 20 Stunden sein oder ganz strikt nie mehr?

DerHans  13.10.2015, 16:04
@brownies8

Wie willst du denn ein Vollzeitstudium absolvieren, wenn du 40 Stunden in der Woche arbeitest?

Denkst du du kannst versäumte Vorlesungen und Seminare dann in deinen "freien Wochen" nachholen?