Kindergeld als Student trotz Kleingewerbe?

6 Antworten

Eine gewerbliche Tätigkeit ( zwar unter 20 Stunden ) plus ! ein Minijob lässt u.U. Zweifel am Studentenstatus zu - und wenn dieser nicht mehr besteht entfällt der Anspruch auf Kindergeld.

Hi Gungaros2,

der Kindergeldanspruch ist bereits seit 2012 einkommensunabhängig ;-))

Also Kindergeldanspruch haben nur die Eltern und in D gibt es kein Kleingewerbe, sondern nennt sich "Gewerbe im Nebenerwerb" ;-)

Probleme bekommst du mit der kostenlosen Familien(kranken)versicherung über die Eltern, falls du beide Nebenerwerbe ausüben willst: hier gelten nämlich Einkommensgrenzen - entweder ein 450-Euro-Minijob oder ein Einkommen (z.B. durch dein Gewerbe im Nebenerwerb) von max. 435€ monatlich :-((

Gruß siola55

Vielen Dank für deine Antwort!

Also würde mir das Kindergeld trotzdem zustehen? Gibt es eine Möglichkeit den Studentenstatus beizubehalten ?

@Gungaros2

Ja klar - wenn du max. 20 Wochenstunden Aufwand für deine beiden Tätigkeiten nicht überschreitest!

@Gungaros2

Den Studentenstatus behältst du bei, solange dein Studium überwiegt, aber die Familienversicherung geht nicht mehr (wie @siola55 richtig festgestellt hat). Du wirst dann als Student in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) versichert, mit dem Studentenbeitrag von ca. 90 €.

@Gungaros2

Du hast keinen Kindergeldanspruch - den haben Deine Eltern.

Beim Zusammentreffen von Minjob und weiteren Einkünften gilt als gemeinsame Deckelung zwecks Familienversicherung der Wert von 450,- € pro Monat.

Zum einen es gibt kein Kleingewerbe. das kennt das Gewerberecht nich.

das was du wohl meinst du nutzt die Kleinuternehmerreglung n. § 19 UstG und das ist eine Steuerangelegenheit und betriff nur die Umsdatzsteuer. Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben von dieser Reglung unberührt.

Und so wie du deine Einkünfte azflistest, wird es vorbei sein mit KIndergeld und bei Papa Familienmitversichert zu sein.

Es gibt keine Kleingewerbe!

Die Erwerbstätigkeiten beschränken sich auf weniger als 20 Wochenstunden, ergo ist das Studium Hauptaugenmerk. Das Kindergeld bleibt erhalten.

Kindergeld ist nicht einkommensabhängig. Kein Problem.

... jedoch ist bei der kostenlosen Familienversicherung über die Eltern dann der Schutz hinfällig :-((

Entweder ein 450-Euro-Minijob oder ein Einkommen (z.B. durch das Gewerbe im Nebenerwerb) von max. 435€ monatlich!

@siola55

Hat nichts mit dem Kindergeld zu tun und nach dem wurde hier gefragt.

@Wettrusse

War ja nur als Tipp gemeint, worauf beim Nebenerwerb zu achten ist ;-)

@siola55

Ja, der ist auch gut.