Lohnen sich 2 Minijobs, die 450€ überschreiten oder sollte ich lieber einen Vollzeitjob ausüben?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Falls du eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübst, dann ist nur ein 450-Euro-Minijob möglich!

Bei mehreren Minijobs gilt folgendes laut minijob-zentrale.de: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern

Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.

Dies hast du ja schon richtig erkannt ;-) Also bei 900 € mtl. Bruttolohn werden immer ca. 20% Sozialabgaben für die RV-, ALV-, KV- u. PV-Beiträge einbehalten! Lohnsteuer ist ab ca. 1000 € mtl. Bruttolohn fällig bei einem Arbeitgeber - demnach hättest du max. 900 € - ca. 180 € Sozialversich. = ca. 720 € Nettolohn.

Danke für deine ausführliche Antwort. @dieLuka hat hier ein Link geteilt, worin steht, dass wenn man 2 Minijobs hat die zusammen 450€ überschreiten, ein Minijob mit der STK 1 und der andere mit STK 6 berechnet wird. Habe ausgerechnet wie viel mein Nettogehalt wäre, wenn ich damit 900€ Brutto verdienen würde. 670€ kamen bei mir raus.. also lohnt sich das echt nicht, 720€ wäre noch meine Grenze gewesen.. aber du meintest ja, dass Lohnsteuer erst ab 1000€ mtl. Bruttolohn fällig ist, es wären ja 900€ bei mir, wieso steht in diesem Link dann dass sie fällig wird wenn der Lohn 450€ überschreitet? Verstehe ich noch nicht so ganz..

@derphilosoph8

Bei 2 Nebenjobs mit zusammen über 450 wird lt. 3. Link einer mit STK 1 und einer mit STK 6 versteuert...

...bei 2 verschiedenen Arbeitgebern!

gegenüber meiner Antwort mit nur einem Arbeitgeber ;-)

Lohnsteuer ist ab ca. 1000 € mtl. Bruttolohn fällig bei einem Arbeitgeber...

Ausserdem beträgt der Grundfreibetrag in 2018 satte 9.000 € + 1.000 € Werbungskostenpauschale (Fahrtkosten usw.) + Vorsorgeaufwand; somit kannst du als Single lässig deine 12 x 900 € Bruttolohn verdienen, ohne dass eine Einkommensteuer fällig wird ;-)

Sollte bei der Variante mit 2 Arbeitgebern (Lohnst.kl. 1 u. 6) Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten worden sein (z.B. in der Looser-Lohnst.kl. 6), dann erhälst du diese im Folgejahr durch eine Einkommensteuererklärung wieder zurück ;-))

Der Vollzeitjob ist besser. Allein schon weil du keine Zeit zwischen den beiden verlierst und die warscheinlichkeit eines guten Lohns (Brutto pro Stunde) bei einem vollzeit Job höher ist als bei Minijobs.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

https://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/steuerklasse-6-bei-minijob/

https://www.lohnhaus.de/lohn-aktuell/68-mehrere-minijobs-gleichzeitig.html

Dazu kommt das Nebenjobs z.T. in Steuerklasse 6 abgerechnet werden was deutlich schlechter ist als Steuerklasse 1. Bei 2 Nebenjobs mit zusammen über 450 wird lt. 3. Link einer mit STK 1 und einer mit STK 6 versteuert.

Wie wäre es mit einem Midi- und einem Minijob. So bleibt der Minijob abgabenfrei.

Mit "Midi" meinst du wahrscheinlich nen Vollzeitjob, oder? Wenn ja, könnte ich mir das mal überlegen... aber wäre viiel mehr Arbeit für mich.. ein Vollzeitjob + Minijob

@derphilosoph8

Ein Midijob ist kein Vollzeitjob. Sondern ein Job der zwar die 450 Euro übersteigt aber unter 850 Euro liegt. Der hat den Vorteil, dass die Beiträge für die Sozialversicherung geringer sind - aber z.B ein eigenständiger Anspruch auf KV vorhanden ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Midijob

Die Dauer der Arbeitszeit hat mit Midi nichts zu tun.- aber kann aufgrund des Mindestlohnes nicht 100 Stunden im Monat überschreiten.

Die Empfehlung war also einen Midijob von z.B. 500 Euro zu suchen und einen Minijob von 450 Euro. Ist natürlich auch eine Frage ob Du entsprechende Arbeitgeber findest.

@derphilosoph8 Verdienst in der Gleitzone führt zu Midijob

Zahlen Sie Ihrem Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 850 Euro monatlich, handelt es sich bei der Beschäftigung nicht mehr um einen Minijob, denn er überschreitet damit regelmäßig die 450-Euro Grenze. Erhält er aber nicht mehr als 850 Euro monatlich, hat Ihr Beschäftigter einen Midijob.

In dieser Gleitzone zahlen Sie als Arbeitgeber für ihren Midijobber bereits volle Sozialversicherungsbeiträge, während dieser reduzierte Beiträge hat.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/basepage.html

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