Sind die Strafen für Kinderschänder hart genug?

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

Lebenslänglich wäre nicht mal genug 69%
Nein 25%
Ja 6%

11 Antworten

Lebenslänglich wäre nicht mal genug

Jemand der sich an Kindern vergreift hat eine dementsprechnde sexuelle Neigung wie z.B. Homosexuelle. Derartige Neigungen sind aber nicht thearpierbar (!) Ich kann es deshalb nicht nachvollziehen, wie man dann noch diskutieren kann, derartige Personen wieder auf freien Fuß zu setzen und den Glauben zu haben, dass nichts mehr passiert. Hallo? Der Begriff Triebtäter stammt von 'Trieb' ab.

Wie will man außerdem den Opfern denn mindestens Gerechtigkeit entgegenbringen bei einem Strafmaß von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Sage nur - Lächerlich unsere Gesetzgebung in Deutschland! Eigentlich sagt man ja immer, dass erst was passieren muss, bis sich was ändert - Anscheinend sind noch nicht genug- oder die Kinder der falschen Personen missbraucht und umgebracht worden!

Ontario  18.06.2020, 08:05

Die GRÜNEN- hatten ja mal zum Ausdruck gebracht, dass Sex mit Kindern straffrei werden muss. Hierüber gab es dann größere Diskussionen und Frau Künast hatte damals bei Anhörungen größere Probleme , wie man aus Dokumenten herauslesen kann.

Heute sind noch Politiker im Amt die damals für eine Straffreiheit bei Sex mit Kindern plädierten. Eine Schande wie ich meine.

Was ein Kind ist, sagt das Gesetz genau.

Wer Kinder durch sexuelle Handlungen schändigt, dem muss eine Strafe in der Form zuteil werden die ausschliesst, dass so ein Täter niemals mehr die Gelegenheit bekommt, sich an Kindern vergehen zu können.

Für ein Kind bleibt so ein Erlebnis lebenslang im Gedächtnis. Das sollte auch für den Täter der Fall sein.

Ich kann nicht beurteilen, ob ein Sexualstraftäter überhaupt therapierbar ist. Bekannt ist, dass doch einige die sich einer Therapie unterzogen haben, danach wieder auf gleiche Weise , straffällig wurden.

Vielleicht sollte man Gutachter, welche demTäter bestätigen, dass er für Kinder keine Gefahr mehr darstellt, auch mit einer Strafe belegen, so wieder etwas passiert. Glaube, dass dann ein Gutachter sich sehr zurücknehmen würde, um so eine Bestätigung abzugeben, weil ihm ebenfalls eine Strafe droht.

Keinem Menschen kann man hinter die Stirn schauen, auch ein Gutachter nicht.

Wieviel Unheil wird von Tätern verursacht, bei denen Gutachter zu dem Ergebnis kommen, der Täter sei nicht mehr gefährlich , was zu einer vorzeitigen Entlassung führen kann.

Für Täter, welche Kinder missbrauchen und sie dann töten, für die käme aus meiner Sicht nur eine Strafe infrage, die den Täter für den Rest seines Lebens hinter Gitter bringt.

Man sollte sich da mehr um die Opfer annehmen, als um die Täter.

Nein

Auf keinen Fall! Die Personen leiden ihr ganzes Leben darunter und werden nicht genug betreut. Und vor allem werden nur die wenigsten Schänder gefasst, sodass die Strafen die anderen nicht abschrecken. Vor allem überleben nicht alle Kinder und ich finde, dass man, wenn man Kinder umbringt, die noch gar nicht richtig gelebt haben, so was von *** ist, das kann man gar nicht hart genaug bestrafen. Auch andere Täter, wie Gewaltverbrecher und so werden nie hart genug bestraft. Bestrefungen sin auch dazu da, dass sie andere von soclhen Taten abschrecken, aber bis wir soweit sind muss noch einiges passieren. Jedoch finde ich die Todesstarfe zu schlimm. Derjenige muss seine Strafe bekommen!

Nein

Es müssten 20 Jahre in der Psychiatrie sein und es müsste dann durch Gutachter Therapien gemacht werden und viele Gespräche

Es ist müßig über solche Strafmaße zu diskutieren. Fakt ist, dass ein Triebtäter in seiner Zeit im Gefängnis genau durchleuchtet werden muss und dann wirklich objektiv beurteilt werden muss, ob man diesen Menschen überhaupt nochmal auf die Gesellschaft loslassen darf, oder man ihn nicht sein Leben lang in Sicherheitsverwahrung steckt. So weit sollte das ganze schon gehen.

Davon ab.. ist es wirklich nicht angebracht ständig über die Täter zu sprechen. Man sollte sich eher überlegen wie man den Opfern hilft wieder ein normales, menschenwürdiges Dasein zu führen. Wie man ihnen das Gefühl gibt, dass Gerechtigkeit verübt wurde und wie man vielleicht sogar präventiv vorgehen kann. Die Opfer sollten uns mehr interessieren. Dass die Täter bestraft werden müssen steht doch außer Frage.

speckwuerfel  24.03.2012, 20:59

Wichtig finde ich, dass so etwas nicht wieder vorkommt. Viele werden nach der Haft rückfällig. Da sollte man die Täter lieber grundsätzlich lebenslang wegsperren als dass sie noch einmal das gleiche machen. In dem Punkt sind die Gesetze einfach nicht hart genug.

Ja

Das Strafmaß ist das eine , die Präsention das andere. So ist das Problem , dass es zwar eine ausreichendes Strafmaß gibt , aber es in der Konsequenz fehlt diese auch umzusetzen und ggf. Anzeige zu erstatten , daher ist es ausreichend , aber die Umsetzung muß verstärkt werden und auch die Therapie in der JVA , denn wenn keine Sicherungsverwahrung verhängt wird ist der Täter irgendwann wider draußen und macht weiter, daher muß er therapiert werden und und sein Unrecht geistig festigen und nicht in JVA planen , was er macht wenn er wieder raus kommt , das ist das derzeitige Problem im Strafvollzug.