Schulpflicht - was passiert wenn ein Kind nicht in die (Grund-)Schule geht - wie wird das bestraft?

15 Antworten

Hi, kommen die Eltern ihrer Sorgepflicht und somit auch Schulpflicht nicht nach, wird zunächst das Jugendamt einschreiten und eine Orndungsstrafe erheben. Werden die Eltern weiterhin ihrer Sorgepflicht auch im Hinblick auf die Schulpflicht nicht nachkommen, wird über das Jugendamt dann das Familiengericht eingeschaltet und dieses kann schlußendlich auch den Eltern das Sorgerecht für die Kinder entziehen.

Hallo. In Deutschland besteht nun mal die Schulpflicht und alle Kinder müssen zur Schule. Wird ein Kind nicht eingeschult wird man es bemerken, da alle Kinder beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind. Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass ihre Kinder zur Schule gehen und zwar regelmäßig. Machen sie es nicht, holt in der Regel die Polizei die Kinder aus der Wohnung und bringt sie zur Schule. Die Eltern werden angezeigt. Das kann eine Geldstrafe bis hin zur Haft komme, zudem wenn die Eltern der Schupflicht nicht nachkommen, kann es sein, dass man denen die Kinder entzieht. Warum fragst du so etwas? kennst du tatsächlich jemanden der seine Kinder zu hause selbst unterrichtet oder gar nichts macht? Bei Grundschülern habe ich es noch nie gehört. Gut 16 Jährige, da kommt es häufig vor, eben keinen Bock auf Schule. Auch das wird bestraft, und die Jugendlichen werden von der Polizei zur Schule gebracht, oder kommen in eine Erziehungsschule.

Paula - Paul

Ich kenne jemand, dessen Sohn in die Förderschule geht wegen ADHS. er ist aber so ganz normal im Umgang.der Vater fährt jedes Wochenende auf Kosten des Kindes (Ausweis, damit er das Kind begleiten kann) 250 km zu seiner Freundin.oftmals ist er schon 2Tage vor dem Wochenende, oder nach dem WE bei der Freundin. Im Moment ist die Freundin krank und er ist immer noch hier und das Kind schwänzt die Schule.ich weiß nicht wie man sich verhalten soll, denn sie hat einen 6 järigen Sohn, der jetzt eingeschult wird.

Das Kind wird nötigenfalls unter Androhung von Strafe der Schule zugewiesen, das Jugendamt kann soweit gehen, dass es zum Entzug des Sorgerechts kommt...

Strafen lassen sich nicht mit EUR beziffern, da hier nach Sachlage entschieden wird und die kennt keiner

Verweigert das Kind die Schule koennen die Eltern mit einer Geldbusse od. einem Ordnungsgeld belegt werden. Bei Krankeit koennen Sie aber als Eltern eine Entschultigung schreiben welche anerkannt wird. Auch sollten die Gruende des Schulverweigerns gesucht werden, kommt das Kind mit dem Mitschuelern od. Lehrern nicht klar, ist es unter od. ueberfordert, wahre vieleicht ein Schulwechsel sinnvoll. Dies sollte zuerst mit dem Kind besprochen werden, Hilfen bieten auch der Schulpyologische Dienst od. der Vertrauenslehrer.

Geldstrafen, irgendwann auch Ordnungshaft. Kindesentzug durch das Jugendamt. Die Palette ist groß.

Verstöße gegen die Schulpflicht werden ziemlich hart bestraft. Zumindest wenn das Amt nicht überfordert ist.

Sind die Eltern Hartz4-Empfänger, so könnten zukünftig auch die Bezüge gekürzt oder gestrichen werden.