Spinnen die leute jetzt komplett -die strafe für die Vergewaltigung eines kindes wird VERRINGERT?

9 Antworten

Warum sollte man Jemanden Jahre lang wegsperren, wenn er bereits nach 6 Monaten seine Strafe bereut und sich helfen lässt?

Gefängnisse sind nicht dafür da, um Menschen zu bestrafen, sondern um ihnen zu helfen

Diese Menschen reagieren in solchen Fällen oft undurchdacht und der Hass auf Pädophile bringt diesen Menschen dazu, sich keine Hilfe zu holen.

Und wo willst Du jetzt anfangen? In Arabien wird einem Räuber die Hand abgehackt und in anderen Ländern gibt es die Todesstrafe. Willst Du nun verschiedene System miteinander vergleichen? Wenn man in anderen Ländern der Meinung ist, dass so regeln zu müssen, dass bringt Deine mittlere Kernschmelze HIER überhaupt nichts. Es zieht nur noch andere an, die eine Hand in die Hüfte stemmen und die andere zur Faust geballt haben und sich ebenfalls beschweren. Und in einer halben Stunde ist der flaue Wind wieder vorbei ...

"If signed into law, a 24-year-old could have sexual relations with a 15-year-old child without being required to register as a sex offender," State Senator Shannon Grove wrote in a tweet. [...] State Senator Scott Wiener, who presented the bill, said the existing law “disproportionately targets LGBT young people for mandatory sex offender registration since LGBT people usually cannot engage in vaginal intercourse."

Es scheint lediglich darum zu gehen, dass bei bestimmten Konstellationen die Verurteilten nicht mehr als "Sextäter" gelistet = stigmatisiert werden sollen. https://www.foxla.com/news/new-california-bill-would-lower-penalties-for-adults-who-have-sexual-relations-with-a-minor

Die Strafen für Verbrechen, die auf die Psyche so massiv Einfluss nehmen, wie Vergewaltigungen und/oder Kindesmissbrauch sollten mindestens mit der Freiheitsstrafe einer ordentlich notwendigen Therapiedauer einhergehen. Ja - die spinnen, Deutschland und meines Erachtens auch andere Rechtssysteme auch.

Es geht nicht um "die USA", sondern um den US-Bundesstaat Kalifornien.

Insgesamt gesehen werden dort Strafen eher verschärft und auch andere Maßnahmen getroffen, z.B. begann die Verjährung dort bis 2019 erst mit dem 26 Lebensjahr des Opfers. Dieses Alter wurde inzwischen auf 40 Jahre angehoben.

Bei der kritisierten Absenkung geht es nicht um eine Absenkung des Strafrahmens. Es geht auch nicht um Kinder. Die Änderung betrifft ausschliesslich Sex mit Jugendlichen, also Menschen im Alter von 14 bis 17 Jahren.

Das bisherige Gesetz im Bundesstaat Kalifornien sieht vor, dass der Richter sich entscheiden KANN von einer Aufnahme des Verurteilten in das Register für Sexualstraftäter abzusehen, wenn es sich um freiwilligen (aber illegalen) vaginalen Sex zwischen einem Minderjährigen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren und einem Erwachsenen handelt UND der Altersabstand nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Be analem Sex kann er es nicht entscheiden. Bei oralem Sex auch nicht. Dann erfolgt zwingend die Registrierung des Erwachsenen im Register für Sexualstraftäter.

Die Änderung bewirkt, dass ein Richter künftig auch auf die Aufnahme des Verurteilten in das Register für Sexualstraftäter absehen kann, wenn es sich um freiwilligen (aber illegalen) analen oder oralen Sex zwischen einem Minderjährigen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren und einem Erwachsenen handelt UND der Altersabstand nicht mehr als 10 Jahre beträgt.

Es geht also lediglich um die Beseitigung einer Ungleichbehandlung zwischen vaginalem Sex und analen oder oralen Sex.

Das neue Gesetz gibt dem Richter nur in einem sehr eng umrissenen Fall etwas mehr Spielraum. Er kann immer noch die Aufnahme in das Register für Sexualstraftäter anordnen. Er muss es nicht mehr. Das ist alles.

In den USA heisst so ziemlich alles, was sexuell ungesetzlich ist "Vergewaltigung" bzw. "statuatory rape" (Vergewatigung lt. Gesetz). Ob des die Merkmale, die man sich bei einer Vergewaltigung typischwerweise vorstellt, wirklich gab, spielt keine Rolle, bzw. allenfalls in dem Sinn, dass dann vielleicht von einer Vergewaltigung 2. Grades oder 3. Grades gesprochen wird.

In Deutschland ist es völlig legal, wenn ein 14jähriger Sex mit einer 29-jährigen hat (es sei denn es ist seine Lehrerin oder sonstiges Abhängigkeitverhältnis oder es geht um Prostitution).

keine sexuelle handlung die man dem kind antut oder sich vom kind machen lässt kann so leicht oder mild oder nicht soo schlimm sein dass sie nur 6 monate knast rechtfertigt.

Wenn du nochmal in Ruhe darüber nachdenkst fallen dir bestimmt noch entsprechende Fälle ein. Was ist z.B. mit einem einvernehmlicher Zungenkuss mit jemandem, der morgen seinen 14. Geburtstag hat und mit dem der Zungenkuss einen Tag später straflos wäre. Was ist da deiner Meinung nach die "richtige" Dauer der Gefängnisstrafe?

Meiner Ansicht nach sollte es in so einem Fall die Möglichkeit geben, von Strafe abzusehen.

Der aktuelle Strafrahmen ist im Grunddelikt zwar 6 Monate bis 10 Jahre, soll aber mit einer Reform (den Gesetzesentwurf gibt es bereits als Referentenentwurf) auf künftig mindestens 1 Jahr bis 15 Jahre angehoben werden.

Bei jeder Art von Eindringen in den Körper eines Kindes (Finger, Gegenstand, Zunge, Penis) ist der Strafrahmen aktuell übrigens bereits 2 bis 15 Jahre, wenn der Täter mindestens 18 Jahre alt war.

Was zur hölle. Lernt der vergewaltiger daraus, wenn die sehen dass es verringert wird trauen sie sich noch eher sich an kindern zu vergehen. Ja 6 monate BIS ZU 10 JAHRE, aber nur 6 monate für EGAL WELCHE SEXUELLE HANDLUNG sind ZU WENIG

Da bin ich andere Meinung. Hierzu zwei Beispiele aus dem wirklichen Leben:

Fall 1

Publikumsmeldung eines alten Mannes während einer niederländischen Podiumsdiskussion zum Thema Pädpohilie:

Ich möchte zwei Dinge sagen. Als ich dreizehn war und die Sexualität entdeckte, war ich ständig auf der Suche nach jemandem, mit dem ich ins Bett gehen konnte. Und irgendwann habe ich das gefunden. Er war vierzig Jahre alt und es war großartig. Das war so wichtig für mich. Das ist Punkt eins. Und die andere Sache, die ich sagen möchte: Ich bin schwul, ich durfte lange Zeit nicht sein, wer ich war, und ich hoffe, dass sich jeder vorstellen kann, wie es ist, wenn man nicht sein kann, wer man ist. Wenn du eine Frau liebst: und du darfst keine Frau lieben. Wenn du einen Mann liebst: und du darfst keinen Mann lieben. Und da haben wir die Pädosexuellen, die das gleiche Problem haben, wie ich in meiner Jugend. Sie dürfen nicht fühlen, was sie fühlen, sie dürfen nicht zärtlich sein, zu dem sie zärtlich sein wollen. Dass Missbrauch furchtbar ist, da stimme ich völlig zu, aber wir müssen uns sehr bemühen, diese Menschen in der Situation, in der sie sich befinden, zu unterstützen und versuchen, sie zu verstehen. [das Publium klatscht]

Quelle:

Die zitierte Wortmeldung beginnt bei 1:52 und 7 Sekunden. Mit dem Schieberegler-Bedienelement im Video kann man relativ leicht an diese Stelle springen.

Fall 2

Realer, aus Opfersicht geschilderter Fall aus dem Buch „Herausforderung Pädophilie – Beratung, Selbsthlfe, Prävention“ von Claudia Schwarze (Leiterin der Psychotherapeutischen Fachambulanz in Nürnberg) und Dr. Gernot Hahn (Leiter der Forensischen Ambulanz im Klinikum Erlangen). Das Zitat stammt von Seite 135 des Buchs:

Auch die auf eine Strafanzeige folgenden Vernehmungen und Kontakte mit Polizei und Richtern können belastende Folgen des sexuellen Missbrauchs darstellen. Dazu berichtet Jens (39), ein Klient aus unserer ambulanten Therapiegruppe, rückblickend:
„Da war ich ja gerade 13 geworden, als ich Gerhard kennenlernte. Den fand ich richtig gut, menschlich, was der so drauf hatte, aber eben auch körperlich. Der hatte immer viel Sport gemacht und sag gut aus. Er gefiel mir. Wir hatten dann eine richtige Beziehung und eben auch Sex. Das war richtig schön. Gerhard war so zärtlich zu mir. Das war nicht nur rein raus und fertig. Blöd fand ich nur, dass das Ganze geheim bleiben musste. Ich wusste ja, dass der das nicht darf. Und mir war’s natürlich peinlich. Wenn die das in der Schule herausgefunden hätten … Das wollte ich mir gar nicht vorstellen. Zur Belastung wurde die Beziehung zu Gerhard erst, als alles aufflog und er verurteilt wurde. Da war ich richtig schockiert. Ich hatte ja das Gefühl, dass nichts Schlimmes passiert, und trotzdem schicken sie ihn in den Knast. Ich hatte ganz schöne Schuldgefühle, weil ich ja auch aussagen sollte vor Gericht.“

Aus meiner Sicht ist weder Fall 1) noch Fall 2) strafwürdig.

Strafwürdig ist meiner Meinung nach, einen anderen Menschen in sexuell bestimmter Weise schlecht zu behandeln. Weder in Fall 1 noch in Fall 2 war das nach Ansicht des Betroffenen der Fall.

Meiner Meinung nach gibt nur einen Menschen, auf dessen Sichtweise es ankommt: den Betroffenen.

Woher ich das weiß:Recherche