Gilt §183 (Exhibitionistische Handlungen) nur für Männer?
Ich bin grade per Zufall auf §183 StGB gestoßen, bei dem es in Absatz 1 heißt:
"Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Von Frauen ist überhaupt nur in Absatz 4 und damit auch 3 die Rede. Heißt das, das Absatz 1 und 2 nur für Männer gelten?
Hier zum Nachlesen:
7 Antworten
Ja.
Es gilt immer das was wörtlich im Gesetz steht. Da es heißt ein Mann (und nicht eine Person) können nur Männer nach diesem § bestraft werden. Das mag zwar rückständig sein, ist aber so.
Hallo ichbinich,
ich persönlich halte diesen Paragraphen in der Weise für sexistisch. Zumal verstößt er nach meiner Rechtsauffassung gegen das Grundgesetz (Gleichheit vor dem Gesetz).
Der Paragraph wäre auch für Frauen anwendbar, wenn sie mit einer exhibitionistischen Handlung in ähnlicher Weise wie Männer einen eigenen Vorteil suchen.
In gleicher Weise halte ich eine Handlung für nicht exhibitionistisch, wenn damit kein eigener Vorteil ersucht wird (z.B. Strand, FKK, Sauna, eigenes Haus).
Mit vielen lieben und österlichen Grüßen
EarthCitizen
Bundestag setzt jetzt diesen Beschluss ins Gesetz um. Guck weiter YouTube unter Worten: Exhibitionisten, Exhibitionist
Die wiederkehrende oder anhaltende Neigung, die eigenen Genitalien vor meist gegengeschlechtlichen Fremden in der Öffentlichkeit zu entblößen, ohne zu einem näheren Kontakt aufzufordern oder diesen zu wünschen. Meist wird das Zeigen von sexueller Erregung begleitet und im Allgemeinen kommt es zu nachfolgender Masturbation.
Niemand zwingt die Frauen dazu, vor dem Exhibitionisten selbst freiwillig anzuhalten, zu stoppen, zu stehen und an seinen reibenden erigierten wunderbaren Penis und faszinierende Nacktheit freiwillig blöd zu glotzen, zusehen, zuschauen, anstarren, zu begaffen, zu genießen, die inspirierende Neugier auf seine verzaubernde Onanie zu erwecken! Du muss ja nicht hingucken!
Wenn du dich vom 4-8-sekundigen an Penis zu sehen schon verängstigt fühlst, dann guck nicht hin! Gegen alle Exhibitionisten gibt es einfache hoch effektive Gegenmaßnahmen, an ihn nicht hingucken, den Kopf weg drehen, den Blick in andere Richtung richten, den Schritt beschleunigen und ignorierend weiter gehen, ihm keinerlei Aufmerksamkeit schenken, einfach nicht beachten. Marschiere ruhig weiter. Du kannst auch schnell weg laufen. Du bist freier Mensch! Mach mit deinem Leben alles, was du willst! Um den Kopf weg zu drehen, braucht jede Frau 1-Sekunde.
§ 184h StGB macht § 183 StGB Exhibitionistische Handlungen für nichtig! Welche geschützte Rechtsgüter werden beim Exhibitionismus geschützt? Religiöse biblische jüdisch-christliche Sitten Werte Normen Dogmen Moral? Wo ist beim Wichsen Erheblichkeit? Penisreiben/Eichelreiben ist eine 2cm. rauf 2cm. runter unbedeutende Bewegung und auf keinen Fall eine Handlung im physikalischen Sinne. Nase reiben, ist genau gleiche kleine Bewegung und keine Handlung und wird genau gleiches milchfarbiges ekliges Sekret absorbiert. Der Gesetzgeber durfte den Penisreiben als eine Handlung nicht bezeichnen! Sexuelle bedeutet ein intensiver Körperkontakt.
Augenscheinlicher Kontakt zwischen Exhibitionisten und jeder vorbei ihm gehenden Frauen dauern höchstens 8 Sekunden!
Ja, so ist es
Jepp, so ist das mit den alten Gesetzen, die sind ziemlich geschlechtsspezifisch. Das war auch schon mit dem §175 so........
Aber wer zeigt eine Frau an welche exhibitionistisch gekleidet ihrer Vorzeigelust in der Öffentlichkeit nachkommt?
Da ist es dann nur lasziv und frivol, der Mann ist gleich ein Schwerverbrecher und auf dem Weg zum Kinderschänder.......