warum ist unser strafrecht so lasch, obwohl die meisten bürger für härtere bestrafung sind?

5 Antworten

Nun, einer der knackigsten Gründe ist, dass unser Strafvollzugsrecht im Großen und Ganzen funktioniert. Ziel des Strafvollzuges ist, dass die Menschen nicht erneut straffällig werden. Deshalb wird mit den Häftlingen während der Haft auch daran gearbeitet, dass sie danach als "guter Bürger" wieder entlassen werden. Denn wir haben gelernt, dass drakonische Strafen, wie sie aus den USA bekannt sind, weder abschrecken noch dazu beitragen, dass Kriminalität schrumpft.

Eine Studie hat etwa gezeigt, dass von unseren Vergewaltigern nach 6 Jahren nur 43% überhaupt neue Straftaten begehen. Das ist - verglichen mit anderen Ländern - sehr wenig. Und wenn man dann noch berücksichtigt, dass von diesen 43% nur etwa 4% wieder durch Sexualdelikte auffallen, dann zeigt dies die eigentlich gute Arbeit und die Wirkungen unseres Strafvollzuges. In diese Statistik fällt aber auch jemand, der vor 5 Jahren wegen Vergewaltigung/sexueller Nötigung gesessen hat und nun betrunken Auto gefahren ist. Dass von dieser Person nicht die aus den Massenmedien suggerierte Gefahr für die Gesellschaft ausgeht, liegt wohl auf der Hand.

Zudem führt mE eine Fehlvorstellung in der Masse der Bevölkerung immer wieder zu den auch in der Frage enthaltenen Missverständnissen. Viele Bundesbürger kennen das Sanktionssystem von Ordnungswidrigkeiten. Innerorts 15 km/h zu schnell gefahren kostet X Euro. Ab 21 km/h gibt's nen Punkt. Es gibt also einen nahezu festen und starren Sanktionskatalog. Wenn das, dann das...

Dieses System ist auf Straftaten aber nicht übertragbar. Hier arbeitet das Gesetz mit sog. Strafrahmen. So wird ein Diebstahl etwa mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft. Das ist, betrachtet man mal die vielen verschiedenen Möglichkeiten, eine ziemliche Spanne. Warum ist das so? Der Gesetzgeber will dem Richter einen Spielraum geben, damit er die besonderen Umstände eines jeden Einzelfalles berücksichtigen kann. Der 27-jährige Hartz-IV-Empfänger, der in seinem Leben bisher nichts auf die Reihe bekommen hat (keinen Schulabschluss, keine Berufsausbildung, keinen Job, offensichtlicher BtM-Konsument) und bereits 8 mal wegen Diebstahls aufgefallen ist und nun am 28.11. eine Packung Nudeln aus dem Supermarkt klaute ist sicher anders zu bestrafen, als die 77-jährige Renterin, die am gleichen Tag ebenfalls Nudeln klaute, weil ihre 850-Euro-Rente nach Abzug der immer teurer gewordenen 650 Euro Miete, einfach nicht bis zum Monatsende gereicht hat. Deswegen gibt es hier kein "Wenn das, dann das..."-System, wie bei den Owis. Dennoch liest man immer wieder, dass "eine Vergewaltigung nur 1 Jahr, 6 Monate" gibt. Das ist natürlich falsch. Hier gab es lediglich für diese Vergewaltigung 1 Jahr und 6 Monate. Das ist keinesfalls auf andere Fälle übertragbar ;-)

Wie sollte man also nun die Strafen verschärfen? Hebt man die Untergrenze des Strafrahmens auf sagen wir mal 6 Monate Freiheitsstrafe an, so käme auch unsere kurz vor dem Hungertod stehende Omi in den Knast. Danach dürfte sie sich vermutlich erst mal eine neue Wohnung suchen - und da es diese ja bekanntlich wie Sand am Meer gibt, hätten wir eine Obdachlose mehr produziert. Krank, alt, arm und obdachlos. Wegen einer Packung Nudeln für 0,99 Euro... Kann das gewollt sein? Ernsthaft?

Eine andere Möglichkeit wäre die Anhebung des Strafrahmens in seiner Obergrenze. Für einen Diebstahl gäbe es also bis zu 10 Jahre. Was würde das ändern? Nichts. Denn die Richter verhängen ihre Strafen meist beginnend am unteren Ende. Das ein Strafrahmen voll ausgenutzt wird, kommt sehr selten vor.

Brauchen wir denn tatsächlich "härtere Strafen"? Oder könnten wir vielleicht einfach mal Vertrauen haben in unsere Richter und davon ausgehen, dass sie tatsächlich "im Namen des Volkes" Recht gesprochen haben und unter Abwägung aller für und gegen den Täter sprechenden Gründe eine angemessene Strafe ausgewählt haben?

Wohin die derzeitige Mentalität führt, alles sofort härter zu bestrafen, hat die Debatte zu § 244 Abs. 4 StGB (Wohnungseinbruchdiebstahl) gezeigt. Eine solche Tat ist jetzt ein Verbrechen, es gibt also eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr. Dabei hat der Gesetzgeber in seiner Eile und Hektik aber völlig vergessen einen minderschweren Fall auszuarbeiten. Das führt bereits jetzt zu völlig unlogischen Ergebnissen:

Ich war mit meinem Kumpel feiern und bringe ihn angetrunken (zu Fuß) nach Hause. Dann fällt ihm auf, dass er keinen Schlüssel hat. Da er aber viel besoffener ist als ich, erklimme ich die Leiter zu seinem Wohnzimmerfenster und öffne dies. Es war zum Glück nur angelehnt. Ich werfe ihm den Schlüssel runter. Und da ich gerade echt Hunger habe, stibitze ich mir eine Bifi aus seinem Vorratsschrank. Das ist nun ein Verbrechen, das mit 1 Jahr Haft bestraft wird. Einen minderschweren Fall gibt es nicht, obwohl hier alles danach schreit.

Wenn ich hingegen vor seiner Tür stehen würde und ihn sage: "Alter, gib mir 'ne Bifi oder ich knall dir eine - ich habe Hunger!", so wäre dies ein Raub (auch 1 Jahr) aber ein minderschwerer Fall (also ab 6 Monaten).

Die Wut, alle Strafen schnell verschlimmern zu wollen, ist also vieles - gut ist sie keinesfalls.

Weil es im Bereich der Justiz keine echte Kontrolle gibt, die Richter dazu anhalten, sich streng an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.

Richter sind sakrosankt und werden von ihren Vorgesetzten lediglich hinsichtlich der von ihnen erreichten Erledigungsquoten beurteilt. Eine qualitative und inhaliche Kontrolle eines Urteiles unterbleibt, so dass hiervon falsche Anreizsysteme ausgehen.

Jene Richter, die sich ihre Arbeit dadurch erleichtern, indem sie die Verfahrenszeit extrem verkürzen, die Akten nur oberflächlich lesen und die Angeklagten freisprechen, erhalten ebenso eine gute dienstliche Beurteilung, wie jene, die sich der Mühe eines zeitraubenden ausführlichen mit vielen Zeugen und Sachverständigen ausgestatteten Prozessverlaufes unterziehen.

Denn als einziges Kriterium der dienstlichen Beurteilung ist ausschließlich die Anzahl der von einem Richter in einem bestimmten Zeitraum abgehakten Gerichtsfälle vorgesehen.

Dieses in der Justiz übliche Beurteilungsverfahren von Richtern wäre in der freien Wirtschaft undenkbar. Niemand würde z. B. einen Automechaniker anstellen und ihn ausschließlich nach den in Angriff genommenen Autoreparaturen bezahlen, gleichzeitig aber keinen Wert darauf legen, ob diese Reparaturen auch tatsächlich erfolgreich und sachgerecht durchgeführt worden sind.

Wer nun glaubt, darauf hinweisen zu müssen, dass es sich bei diesem Fehlverhalten doch um Rechtsbeugungen handelt, die bei uns verboten sind und es dafür doch einen §339 StGB gibt, der dies verhindere, sei auf die im folgenden genannte Petition verwiesen, in der deutlich gemacht wird warum dieser §339 StGB nicht greift.

vgl. https://www.twentysix.de/shop/justizversagen-und-heuchelei-an-deutschen-gerichten-thomas-hobmaier-9783740747039

oder

https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Grinzz  22.12.2019, 01:05
Jene Richter, die sich ihre Arbeit dadurch erleichtern, indem sie die Verfahrenszeit extrem verkürzen, die Akten nur oberflächlich lesen und die Angeklagten freisprechen, erhalten ebenso eine gute dienstliche Beurteilung, wie jene, die sich der Mühe eines zeitraubenden ausführlichen mit vielen Zeugen und Sachverständigen ausgestatteten Prozessverlaufes unterziehen.

Wo hast du diesen Blödsinn denn aufgeschnappt? Richter die unangemessen frei sprechen, kassieren übermäßig viele Rechtsmittel der StA. Und diese machen sich keineswegs gut bei der Frage wie jemand zu bewerten ist. In solchen Fällen wird dann sehr genau geprüft, was der jeweilige Richter getan hat.

Dennoch gilt: Der Richter ist in seiner Entscheidung frei. Da kann auch der Vorgesetzte keinen Einfluss nehmen. Deshalb findet eine inhaltliche Kontrolle nicht statt.

Vielleicht solltest du dich zunächst mal mit den Grundzügen des Justizwesens vertraut machen, ehe du solch krude Verschwörungstheorien, basierend auf Empfindungen statt Fakten, verbreitest ;-)

Novosibirsk  22.12.2019, 01:13
@Grinzz

Du magst zwar Deinen Namen tanzen können, aber das genügt nicht, um in diesen Fragen mitreden zu können.

Grinzz  22.12.2019, 01:20
@Novosibirsk

Hast du - abgesehen von haltlosen und hanebüchenen persönlichen Anfeindungen gegen mich - auch noch sachlich etwas zur Diskussion beizutragen? Zum Beispiel eine Quelle für deine aufgestellten Thesen?

Novosibirsk  22.12.2019, 02:01
@Grinzz

Es würde zu weit führen, Dir auf diesem Wege die zahlreichen mir bkannten Fälle zu Deiner Unterhaltung zu erläutern.

Aber wenn Du Dich tatsächlich für das Thens Willkürjustiz interessieren solltest, kann Du selbst googeln.

Zur Einführung in dieses Thema würde ich Dir empfehlen, unter Google und Youtube die Namen Claus Platinko, Frank Fahsel und Vera Stein einzugeben und die dort reichlich vorhandenen Informationen zum Machtmissbrsuch durch die Justiz zu verarbeiten.

Grinzz  22.12.2019, 08:08
@Novosibirsk
Hast du - (...) - auch noch  sachlich etwas zur Diskussion beizutragen? Zum Beispiel eine Quelle für deine aufgestellten Thesen?

Ich bat dich nicht Beispiele von irgendwelchen anderen Verschwörungstheoretikern angeben, sondern eine Quelle für deine Thesen. Für die Bewertung von Richtern etc.

Oder ist die Bitte zu schwer zu verstehen? Soll ich sie dir vielleicht besser vortanzen? Das kann ich zwar nicht, aber ich lerne schnell 😉

Enttäuschte Querulanten, die sich zwar selbst im Recht sahen aber dabei die Realität ausblenden helfen bei dieser Diskussion nicht wirklich weiter. Du willst ja keine Einzelfälle aufzeigen, sondern das Große und Ganze angreifen. Oder begehst du etwa den Fehler aller Verschwörungstheoretiker und schließt vom Einzelfall auf das Ganze?

Novosibirsk  22.12.2019, 09:38
@Grinzz

Ich denke mal, dass Du überforderst bist. Dir fehlen Grundkenntnisse und Lernbereitschaft. Lass mal gut sein.

Ich kann Dir aus Deiner Situation nicht heraushelfen.

Grinzz  22.12.2019, 10:42
@Novosibirsk

Also kommt keine Quelle mehr von dir? Wieso wundert mich das nicht...?

Novosibirsk  22.12.2019, 12:55
@Grinzz

Weil Du überfordert bist.

Grinzz  22.12.2019, 13:00
@Novosibirsk

Also hängt deine Unfähigkeit eine Quelle für deine abstrusen Thesen liefern zu können an meiner angeblichen Überforderung? Wow, was habe ich einen Einfluss auf dich 😅

Novosibirsk  22.12.2019, 13:05
@Grinzz

Ungeachtet dessen wünsche ich Dir ein schönes Jahresendfest mit vielen Jahresendengeln und leckerem Jahresendgebäck.

Grinzz  22.12.2019, 13:07
@Novosibirsk

Danke, dir ebenfalls! Und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Wie kommst du darauf, dass unser Strafrecht lasch ist?

Bitte Quelle dafür, dass die meisten Bürger für härte Bestrafungen sind.

Ich halte das für zwei sehr gewagte Thesen...

Weil die Gesetze nicht am Stammtisch gemacht werden sondern von Leuten, die sich etwas dabei denken..

Ist unser Strafrecht wirklich lasch? Woran machst du das fest, an Fällen über die in den Medien berichtet wird? Ist das ein Indiz dafür, dass im Allgemeinen zu niedrige Strafen verhängt werden?

Das sollte zunächst geklärt werden.