Rentenversicherung nach Wechsel zu Selbstständigkeit?

8 Antworten

HAllo,

ja, in Form einer Rente ab 67. Lebensjahr (dein Geburtsjahr ist mir jetzt nicht bekannt) also zum Eintritt des Regelrentenalters.

Betse Grüße

Dickie59

Da du bereits einen Rentenanspruch erworben hast (60 Monate sind erfüllt), ist eine Auszahlung nicht möglich. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze bekommst du Regelaltersrente. Du hast als Selbständiger ohne RV-Pflicht verschiedene Möglichkeiten:

  1. Freiwillige Beiträge zahlen. Vorteil: Erhöhung deiner künftige Rente, Erhaltung des Anspruchs auf eine EM-Rente, falls du erwerbsgemindert wirst, als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Nachteil: Da du keinen Beitragszuschuss bekommst, zahlst do doppelt soviel Beitrag wie ein Angestellter. Erst nach ca. 19 Jahren Rentenbezug hast du deine Beitragszahlung amortisiert bzw. nach ca. 12 Jahren, wenn man die Steuerersparnis einrechnet.
  2. Keine Beitragszahlung. In dem Fall solltest du aber unbedingt privat vorsorgen und denke auch an eine BU-Versicherung. Je nach Zinslage könnte sich das besser rechnen als die gesetzliche Rentenversicherung.
  3. Natürlich kannst du auch beides kombinieren.

Lass dich von einem Versicherungsberater beraten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Petriotic  21.02.2019, 10:33

Richtig. Und zu den Vorteilen gehört auch noch: Neben dem Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung kann bereits nach 6 Monaten Einzahlung eine Reha beantragt werden. Auch nach Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten gäbe es Hilfe.

okieh56  21.02.2019, 13:57
@Petriotic

Genau! Danke für die Ergänzung - nicht zu vergessen die Möglichkeit einer Umschulung über die Rentenversicherung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben, falls man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Solidarprinzip... das Geld ist bereits ausgegeben.  ;-)

Du bekommst auf deine Beitragszeiten eine Rente, wenn es so weit ist.

Hallo Rasolo,

Sie schreiben:

Rentenversicherung nach Wechsel zu Selbstständigkeit?
Hallo, ich war über 10 Jahre Angestellter und habe dadurch ja automatisch in die Rentenversicherung eingezahlt.
Nun werde ich selbstständig und habe keine Rentenversicherungspflicht.
Was genau heisst das?

Antwort:

Aus Ihren Zeilen ist nicht zu entnehmen, welche Art von Tätigkeit Sie da als Selbstständiger ausführen-, bzw. ausführen wollen!

Viele Selbstständige gehen ohne entsprechende Ausbildung und ohne konsequente Vorbereitung/Beratung sehr blauäugig an die Sache heran und riskieren Ihre finanzielle Existenz!

Die Bezeichnung "Selbstständig" ist ein sehr dehnbarer Begriff!

Selbstständigkeit bringt für die Betroffenen sehr gravierende Konsequenzen und Verpflichtungen mit sich, diesen Dingen sind sich die meisten Selbstständigen überhaupt nicht bewußt!

Die meisten Selbstständigen sind sich nicht darüber im Klaren, daß im Fall einer gesundheitlich bedingten Berufsunfähigkeit eine gewaltige Absicherungslücke entsteht, wenn da nicht rechtzeitig und konsequent vorgesorgt wird!

Hier steckt der Teufel im Detail!

Oft liegt eine sogenannte Selbstständigkeit vor!

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/02_Start_ins_Berufsleben/03_Existenzgruender/01_Selbststaendig_und_pflichtversichert/selbststaendig_und_pflichtversichert_node.html

Auszug:

Achten Sie darauf, dass bestimmte Gruppen Selbständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Dazu gehören:

  • Handwerker und Hausgewerbetreibende. Bitte beachten Sie die hierfür eigens zusammengestellten Informationen.
  • Lehrkräfte, wenn sie damit regelmäßig mehr als 450,00 Euro monatlich verdienen (auch nebenberuflich). Der Lehrbegriff wird hier weit ausgelegt: So gehört Nachhilfe ebenso dazu wie Golf- oder Aerobicunterricht. Auch selbständige Coaches, Trainer, Moderatoren, Supervisoren oder Feldenkraispädagogen können als Lehrer gelten.
  • Erzieher, wenn Ihre Tätigkeit auf die Charakterschulung und Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist. Neben Erziehern in Kindergärten oder Horten sind auch Tagesmütter versicherungspflichtig.
  • Beschäftigte in der Pflege, wenn Sie überwiegend auf ärztliche Anordnung handeln.
  • (Beleg-)Hebammen und Entbindungspfleger, auch wenn Sie versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen.
  • Seelotsen außer Binnenlotsen, die Travelotsen und die Lotsen der Flensburger Förde
  • Küstenschiffer und –fischer, die zur Besatzung eines Schiffes gehören, oder Küstenfischer, die ohne Fahrzeug fischen. Voraussetzung: Sie beschäftigen regelmäßig nicht mehr als 4 versicherungspflichtige Arbeitnehmer.
  • Künstler – dazu zählen alle Personen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren.
  • Publizisten, wie Schriftsteller, Autoren und Journalisten und auch, wenn Sie Publizistik lehren.
  • Personen, die überwiegend für einen Auftraggeber arbeiten. Umgangssprachlich wird hier von Scheinselbständigkeit gesprochen. Sind Sie unsicher, ob das auf Sie zutrifft? Dann informieren Sie sich bitte im entsprechenden Kapitel.

Lesen Sie die weiteren Details bitte unter dem o.a. Link weiter!

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Erhalte ich das eingezahlte zurück? Erhalte ich entsprechend weiterhin im Rentenalter eine Rente, oder wie oder was?

Antwort:

Um einen Anspruch auf Altersrente in der DRV zu erwerben, werden mindestens 5 Jahre bzw. 60 Beitragsmonate vorausgesetzt!

Wenn Sie bereits 10 Jahre einbezahlt haben, dann haben Sie ggf. einen Anspruch auf die sogenannte Regelaltersrente, wenn der betreffende Zeitpunkt erreicht ist, dieser Zeitpunkt hängt von Ihrem Geburtsjahr ab!

Wenn es in Ihrem Fall überhaupt einen Anspruch auf Beitragsrückerstattungen geben sollte, so müßen Sie sich unter anderem darüber im Klaren sein, daß der Beitragsanteil Ihres Arbeitgebers in der Regel nicht rückerstattet wird!

Sollten Sie ab 1964 geboren sein, so startet die Regelaltersrente ab dem 67-igsten Lebensjahr! Siehe hierzu die Tabellen unter folgendem Link der DRV:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Auszug:

Bild zum Beitrag

Bild zum Beitrag

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Ein ganz besonders wichtiger, aber oft übersehener Punkt ist die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente müßen Sie auf Ihrem DRV-Rentenkonto mindestens 60 Beitragsmonate, (davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate) nachweisen; fehlt da auch nur ein Monat, ist Fehlanzeige!

Kümmern Sie sich also zeitnah und rechtzeitig (rechtzeitig heißt hier: in gesundem Zustand und möglichst jung) um den Abschluß einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, denn gesundheitliche Probleme können schlagartig und ohne daß vorher geklingelt wird, auftreten! Dann ist es aber für den Abschluß einer privaten BU-Versicherung in der Regel zu spät!

https://www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/

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Was die Möglichkeit einer Beitragserstattung anbelangt, so ist dies nicht ohne weiteres möglich bzw. oft ist/wäre dies ggf. ein schlechtes Geschäft, siehe hierzu unter folgendem Link der DRV:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/beitragserstattung.pdf?__blob=publicationFile&v=20

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Ich kann ja auch weiterhin freiwillig einzahlen, was ich wohl auch machen werde, aber eben wenn man das nicht macht, was passiert mit dem Geld?

Antwort:

Wenn Sie freiwillig einzahlen ist zu beachten, daß Sie diejenigen Beitragsanteile, welche bei Angestellten der Arbeitgeber beisteuert, selbst generieren und leisten müßen, da kommen ggf. im Laufe der Zeit ansehnliche Summen zusammen!

Ihr richtiger Ansprechpartner ist Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt, also dort, wo Ihr DRV-Rentenkonto geführt wird!

Lassen Sie sich dort gründlichst und umfassend beraten, vereinbaren Sie in der nächstgelegenen DRV-Beratungsstelle (Google-Suche) einen Beratungstermin!

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Fazit:

Selbstständigkeit ist eine harte Zunft, denn die Beitragsanteile für DRV- und Krankenversicherung, welche bisher vom Arbeitgeber beigesteuert worden sind, müßen hier eigenständig erarbeitet und geleistet werden!

Auch die IHK und andere Institutionen werden ggf. an die Türe klopfen und an der Gebührenschraube drehen!

Wer als Selbstständiger nicht konsequent fürs Alter und für den Fall der Berufsunfähigkeit vorsorgt, hat früher oder später ein Existenzproblem!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Wirtschaft und Finanzen, Rente, Rentenversicherung)  - (Wirtschaft und Finanzen, Rente, Rentenversicherung)

Du hast bereits jetzt eine Rentenanwartschaft erworden. Also bekommst du als eine Rente, sobald die du Vorraussetzungen erfüllst.

Du kannst jetzt entscheiden ob du weiter zahlen willst oder ob du privat vorsorgen willst ( oder auch ob du garnichts tun willst)

Mir geht es genau so, ich habe mich dazu entschieden weiter Beiträge zu zahlen UND privat vorzusorgen.