Rente vs. Pension Berechnung - bezüglich Arbeitsjahre?
Angenommen man konnte bis zum Alter von 35 Jahren nicht einer Arbeit nachgehen (Gründe dahingestellt) und hat nichts in die Rentenversicherung eingezahlt. Wenn man dann eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmt und bis zur Rente ununterbrochen arbeitet, dann wäre die Rente ja entsprechend klein, weil zur Berechnung u.a. die Jahre, die man gearbeitet (eingezahlt) hat mit einfließen.
Wie wäre das, wenn man ab 35 Jahren in eine Verbeamtung käme und ununterbrochen bis zur Pension arbeitet? Spielt bei der Berechnung der Pension auch die Arbeitszeit in Jahren stark mit rein (bitte kein Spekulieren, nur wer es weiß antworten)?
5 Antworten
Ja. Auch Beamte haben nur dann den vollen Pensionsanspruch, wenn sie 40 Jahre Beamte waren und Dienstherr für sie in die Pensionskasse eingezahlt hat.
Hier findest du einen vereinfachten Pensionsrechner. Wenn du hier das Alter und den Dienstbeginn einträgst, siehst du den Effekt:
Verbeamtung ist nicht nur für den Ruhestand gut! Es ist vor allem ein sicherer Arbeitsplatz. Gute Aufstiegschancen gibt es meistens auch. Durch den Beihilfeanspruch ist die PKV auch im Alter bezahlbar.
Mit 40 Dienstjahren erhält man die maximale Pension in Höhe von 71,75% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Bei weniger Dienstjahren ist das auch entsprechend weniger. In dem Sinne: Ja.
Mit 40 Jahren Vollzeit Beschäftigung. Nur der Vollständigkeit halber ;)
Ja, das stimmt natürlich.
Schau mal:
https://beamten-infoportal.de/ratgeber/pensionsanspruche-von-beamten/
da steht es ausführlich
Die Beamtenpensionen werden ebenfalls nach Dienstjahren gestaffelt.
Der Unterschied besteht aber darin, dass die Pension sich NICHT nach dem Durchschnitt aller Jahre errechnet, sondern aus den letzten Bezügen abgeleitet wird.
Die Frage ist halt - unter obiger Voraussetzung! - ob es sich dann eher lohnt sich verbeamten zu lassen bzgl. dem Ruhestand.
Danke dir. Die Frage ist halt - unter obiger Voraussetzung! - ob es sich dann eher lohnt sich verbeamten zu lassen bzgl. dem Ruhestand.