Job kündigen, dann NICHT als arbeitslos melden, wie die versch. Versicherungen weiterlaufen lassen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

bis zum 23. Geburtstag kann man kostenlos über die Eltern kranken- und pflegeversichert werden. Auch bei einer Sperrzeit über die Arbeitsagentur deckt die Arbeitsagentur diese Zeit in der Kranken- und Pflegeversicherung ab. Sonst sind jeden Monat mindestens 145 Euro an die Krankenkasse zu zahlen.

In der Rentenversicherung kann man freiwillige Beiträge zahlen: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/Functions/Lexikon.html?nn=28144&lv2=49832&lv3=30370

Die Absicherung bei Erwerbsminderung geht aber ggf. in dieser Zeit verloren.

Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist nicht möglich. Wenn in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens ein Jahr Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen (für max. 1 Jahr).

Gruß

RHW

Danke für die Kennzeichnung als hilfreichste Antwort!

Ich danke euch allen für die Antworten, die waren schon mal sehr informativ.

Jetzt habe ich noch ein paar andere Fragen.

1) Was ist mit der Sozialversicherung? Müsste in die auch was eingezahlt werden oder geht da nur was rein, wenn man auch arbeitet?

2) Gibt es ansonsten noch andere wichtige Dinge zu allen der Versicherungen, die ich wissen oder beachten müsste?

3) Wie ist es, wenn ich jetzt kündige und mich erst mal nicht arbeitslos melde, dann drei Monate alle nötigen Versicherungen selber bezahle und danach doch noch zur Arbeitsagentur gehe und mich ab dem vierten Monat arbeitslos melde? Dass ich rückwirkend kein Geld bekommen würde ist mir klar, aber würde es ab da dann ansonsten genauso behandelt werden, wie wenn ich mich schon gleich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit dort gemeldet?

4) Kann ich den Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren, wenn es eine mehrmonatige Pause gibt, in der nichts in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt wird? Ist so etwas möglich, selbst wenn ich vorher 21 Jahre lang monatlich brav meine Beiträge eingezahlt habe?

5) Bei meinem jetzigen Arbeitgeber bin ich seit dem 1.1.2003 beschäftigt. Für mich würde die gesetzliche Kündigungsfrist in Frage kommen. Ist es richtig, dass diese 4 Wochen beträgt und man zum 15. oder dem letzten Tag des Monats kündigen muss?

Wenn ich zum 30. Juni kündigen möchte, dann käme bei 4 Wochen (28 Tage) davon runter gerechnet der 2. Juni raus, an dem ich die Kündigung spätestens einreichen müsste. Wäre das so richtig? (Da der 2. Juni dieses Jahr allerdings ein Feiertag ist, würde sich das sicherlich ja auf den 1. Juni verschieben.)

1) Die Sozialversicherung besteht aus Kranken-, Pflege-, Renten- Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Antwort siehe oben. Die Unfallversicherung (für Arbeitsunfälle) entfällt mit Beschäftigungsende.

2) In der Rentenversicherung sollte man die Absicherug bei Erwerbsminderung (Krankheit oder Unfall) klären. Ein besonderes Risiko ist Arbeitsunfähigkeit (Krankheit oder Unfall). Arbeitslosengeld wird nur gezahlt, wenn bei der Arbeitslosmeldung arbeitsfähig ist. Krankengeld von der Krankenkasse gibt es nur, wenn man während einer Beschäftigung oder nach Beginn des Arbeitslosengeldbezuges arbeitsunfähig wird. Ggf. kann man viele Monate ohne Sozialleisztungen dastehen. Bei Bedürftigkeit bliebe dann nur Arbeitslosengeld II vom Jobcenter.

3) siehe Punkte 2. Bei der Arbeitslosmeldung wird geprüft, ob man in den letzten 2 Jahren mindestens 1 Jahr Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat. Wenn man arbeitsunfähig ist, wird man wieder weggeschickt. Die bisherige Beitragszahlung wird dann erst geprüft, wenn man sich bei Arbeitsfähigkeit erneut bei der Arbeitsagentur meldet.

4) siehe Punkt 2 +3

5) Da kenne ich mich nicht so gut aus. Vielleicht hilft dieser Link: http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/

Aus welchem Grund soll denn keine Meldung bei der Arbeitsagentur erfolgen? Wovon lebt man in dieser Zeit?

Pflege- Krankenversicherung ist Pflicht und du musst eigene Beiträge zahlen. Dies gilt natürlich nicht, wenn du "familienversichert" werden kannst. Bei der Rentenversicherung kannst du freiwillige Beiträge zahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei 10 % des jeweiligen Höchstbeitrages Freiwillige Arbeitslosenversicherung können nur Existenzgründer beantragen.

Kranken- und Pflegeversicherung sind Pflicht. Früher oder später wird sich deine Krankenkasse melden und fragen, wovon du deinen Lebensunterhalt bestreitest. Danach richten sich dann die Beiträge. Sie schwanken zwischen 150 und 600 € monatlich.

In die Arbeitslosen- und Rentenversicherung kann man freiwillig einzahlen.