Gesetzliche Rente bekommen trotz Selbstständigkeit?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Nach 5 Beitragsjahren ist die allgemeine Wartezeit erfüllt, heißt also die Entgeltpunkte, welche du in den 8 Jahren gesammelt hast, stehen fest und werden beim Renteneintritt mit dem dann gültigen Barwert mutlipliziert (z.Zt. 27,47 € in West-Deutschland)
  • Freiwillig Beiträge zahlen ist rausgeschmissenes Geld weil du a) im privaten Anlageverfahren bessere Renditen erwirtschaftest und b) aus freiwilligen Beiträgen NIEMALS ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entsteht. Die kann es nur geben wenn in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet wurden.
  • Einige Selbständige sind pflichtversichert in der GRV (Selbständige Handwerker die ersten 18 Jahre lang, Selbständige mit einem Auftraggeber nach Ende ihrer befristeten Befreiung, z.B. Versicherungsvertreter eines Unternehmens).
  • Du kannst dich wenn du willst auf Antrag pflichtversichern lassen, mit allen Rechten und Pflichten. Dann geht es dir wie den Herren in Punkt 3: 19,6% vom Gewinn, mindestens aber 78,40 € pro Monat musst du abführen oder den Regelbeitrag zahlen (19,6% der Bezugsgröße (2011 2.555,- €), 2012 Wert weiß ich gerade nicht.) Hängt von der Höhe des Gewinns ab, was günstiger ist. =)

Hoffe, ich konnte helfen.

Danke für die Aufklärung, eine schöne Antwort !!!

Hallo, da nix zur Art der Selbständigkeit dabeisteht, empfehle ich dringend eine persönliche Beratung bei der gesetzlichen Rentenversicherung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Man mag gar nicht Glauben, wie viele Selbständige keine Ahnung davon haben, dass bereits eine Versicherungspflicht besteht. Die rückwirkend geforderten Zahlungen treiben den Einen oder Anderen schonmal auch in den persönlichen Ruin! Also unbedingt abklären! Soweit es die Rentenpunkte (Entgeltpunkte) betrifft bleiben diese erhalten und mit der Antragstellung zum 67. Lebensjahr wird daraus eine Regelaltersrente gezahlt. Diese ist auch vollkommen unabhängig von privaten Ansprüchen. Private Ansprüche werden auch nicht auf diese Rente angerechnet. Die Ansprüche gehen also nicht verloren. Wichtig ist aber auch, wie bereits geschrieben wurde, dass der gesetzliche Erwerbsminderungsschutz durch die fehlenden Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (hier zählen nur Beiträge wegen Versicherungspflicht) langsam verloren geht. Also auch hier unbedingt vorsorgen! Und jetzt die Überraschung: Im Allgemeinen wird den privaten Versicherern immer eine bessere Rendite bescheinigt. Allerdings ist man bei der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem zu zahlenden Pflichtbeitrag gegen Alter, Erwerbsminderung, Tod und für Reha-Maßnahmen versichert, ein Leistungsumfang, der bei den privaten kaum geboten wird und bei Addition der Versicherungsbeiträge abhängig vom Alter gar nicht so weit weg liegt vom Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte aber nur eine Randbemerkung sein. Denn richtig ist auch, dass man als Selbständiger (mit Versicherungspflicht) den Beitrag allein tragen muss, also auch den Arbeitgeberanteil.

Danke, nur eine Sache: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die private Rentenversicherung gegenüber der gesetzlichen mit solchen Zusatzbedingungen wirklich schlechter ist, da wegen dem Generationsvertrag und dem demografischen Wandel die ausgezahlten Renten so oder so deutlich geringer ausfallen. Die Bevölkerungsentwicklung spielt aber für eine private Rente nicht wirklich eine Rolle.

@dodochen

Ist doch klar, dass für private Versicherungen ganz andere Interessen im Vordergrund stehen. Bei der privaten Rente gilt der Generationenvertrag natürlich nicht. Jeder zählt für sich selbst. Dafür habe ich bei einer privaten Lebensversicherung auch noch nie was von einer Halb- oder Vollwaisenrente gehört! Es macht daher wenig Sinn die Renditeorientierten Privaten mit dem gesetzlichen Vorsorgeschema zu vergleichen. Vielmehr macht in jedem Fall eine Ergänzung der gesetzlichen Vorsorge durch was privates Sinn. Um noch eine kleine Fußnote zu ergänzen: Bei der gesetzlichen Versicherung zählt man keine Gebühr zum Abschluss eines Versicherungsvertrages ;-)

@dodochen

Auch die Rendite für eine private Rente muss aus der Wirtschaftskraft der Gesamtheit erbracht werden. Wenn nicht genug Leute arbeiten, sinkt die Produktivität und auch Renditen von Kapitalanlagen geraten ins Abrutschen. Das ist ja gerade der Grund für die Krise.

Sobald die 60 Beitragsmonate erreicht sind, hast du einen Rentenanspruch, wie hoch der ist, liegt dann an deinen Einzahlungen. Wenn du dich entschließt nicht mehr in die Rentenversicherung einzuzahlen, verlierst du den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. ** Das Altersruhegeld verfällt NICHT**

Danke, die Erwerbsminderungsrente kann man ja dann auch über die privaten Anbieter abdecken.

Nein es werden alle Einzahlungen im Lauf deines Lebens später zusammengezählt. Als Selbstständiger zahlst du ja auch in eine Rentenkasse ein, nur halt privat, also du musst ALLES selber zahlen, auch den Arbeitgeberanteil.

Als Selbstständiger kann man sich aber von der gesetzlichen Rentenkasse befreien lassen und dann anschließend nur noch auf eine Rürup Rente setzen. Genau um diesen Fall geht es mir dabei. Ich bezweifel ja sowieso, dass man als Selbstständiger, wenn man sich nicht befreien lässt, sich selbst aussuchen darf wieviel man in die Gesetzliche Rentenkasse einzahlt.

@dodochen

Nur wenige bestimmte Berufe sind versicherungspflichtig. Ansonsten können fast alle Selbständigen selbst bestimmen ob sie freiwiliige Beiträge entrichten. Ausnahme: Ein selbständiger Handwerksmeister muss 216 Pflichtbeiträge nachweisen, bevor er von der Versicherungspflicht frei wird. Auch er braucht keinen Antrag stellen, sondern das geht automatisch, sobald er die 216 Monate erfüllt hat.