Reise mit Niederlassungserlaubnis?

2 Antworten

In diesem Falle verlässt Du den Shengen Raum bei der Ausreise in Madrid. Dies wird normalerweise registriert, egal an welchem Flughafen oder Grenzübergang Du den Shengenraum verlässt. Und bei der Rückreise, egal an welchem Grenzübergang betrittst Du erneut den Shengenraum. Falls dazwischen weniger als sechs Monate vergangen sind, ist Deine Niederlassungserlaubniss weiterhin gültig für Einreise, Aufenthalt usw (Vorrausgesetzt da steht "unbefristet" drauf, was meistens der Fall ist.) Nur falls Du länger als sechs Monate auserhalb Shengen oder auch nur auserhalb Deutschlands warst, wird die Niederlassungserlaubnis - mit allen Rechten - automatisch ungültig. Die Niederlassungserlaubnis steht normalerweise nicht im Pass. Manchmal wird dort aber ein Vermerk eingetragen. Der Pass wird bei Antritt der Rück-Reise (In diesem Falle in Peru) neben der Karte verlangt.

Wenn du in Madrid den Flughafen nicht verlässt, d. h. dass du nur den Flieger wechselst, wirst du nicht kontrolliert. Sonst müsste deine Niederlassungserlaubnis und dein Pass eigentlich gehen.

Egast 
Fragesteller
 28.09.2018, 17:58

Danke für deine Antwort. Ich meine jedoch beim Rückflug. Da ich aus einem NICHT-Schengenland in die EU einreise, bzw. von Madrid einen Weiterflug in ein EU-Land habe, werde ich dort auf jeden Fall kontrolliert. War auch so beim allerersten Flug nach Deutschland.

atzef  28.09.2018, 18:21
@Egast

Da du einen aktuell gültigen Daueraufenthaltstitel für Deutschland, also ein Schengenland, besitzt, sollte es eigentlich gar keine Probleme bei der Einreise geben und auch keine Visapflicht.