Mit türkischer Staatsangehörigkeit nach Holland auswandern?

2 Antworten

Der deutsche Aufenthaltstitel berechtigt dich nur zu Besuchsaufenthalten in den Niederlanden von maximal 90 Tagen im Halbjahreszeitraum. Er berechtigt dich nicht zur Aufnahme einer Erwerbstaetigkeit dort.

Nein.

Die Niederlassungserlaubnis ist ein deutscher Aufenthaltstitel und kein EU-weiter oder auch nur in den Niederlanden auch gültiger.

Auf die Frage bezogen stimmt das (uebersiedeln und selbstaendig arbeiten). Dennoch ist ein deutscher Aufenthaltstitel in allen anderen "Schengenstaaten" nicht "ungueltig". Er berechtigt dort grundsaetzlich zu Aufenthalten ohne Erwerbstaetigkeit von bis zu 90 Tagen im Halbjahreszeitraum.