Niederlassungserlaubnis. Wann erlischt es?

3 Antworten

Ich stimme funnypooky zu und widerspreche BS666.

Die NE-Erlaubnis erlischt nach 6 Monaten Auslandsaufenthalt. Selbst bei 5 Monaten und 29 Tagen im Ausland, 1 Tag Aufenthalt in Deutschland, und danach wieder im Ausland gibt es definitiv Probleme mit der Ausländerbehörde. Denn man ist "aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausgereist" aus Deutschland. Dies muss die Ausländerbehörde aber erstmal feststellen, z.B. Einreisestempel im Pass...ist eher ungewöhnlich. 

Wenn man sich beim Einwohnermeldeamt abmeldet, erlischt die NE-Erlaubnis sofort, denn diese Information wird an die Ausländerbehörde direkt weitergeleitet. Man sollte vor der Abmeldung mit der Behörde sprechen...

Daher sollte man besser die Dauerenthaltserlaubnis-EU zusätzlich beantragen. Sie erlischt nur, wenn man länger als 12 Monate am Stück das EU Gebiet verlassen hat (nur bei EU Aufenthalt: 6 Jahre aus Deutschland). Auch ist die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt unwichtig. Hier spielen Begriffe wie Einwohnermeldeamt, "Natur", "vorübergehend", 1.  Ablauf seiner Geltungsdauer, 2.  Eintritt einer auflösenden Bedingung, 3.  Rücknahme des Aufenthaltstitels, 4.  Widerruf des Aufenthaltstitels, keine Rolle.

Deshalb ist die Dauerenthaltserlaubnis EU sicherer als die Niederlassungserlaubnis.

Eigentlich müsste es so gehen. Aber wenn du im Jahr nur wenige Tage in Deutschland verbrinst, erlischt sie trotzdem, denn wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist, dann erlischt sie ebenso. Dass du nicht nur vorübergehend im Ausland bist, wird schwer zu beweisen sein, wenn du nur immer so kurz hier bist. Wenn du allerdings insgesamt für ein Jahr oder ähnliches im Ausland bist (z.B. für ein zeitlich befristetes Studium), dann kannst du eine Bescheinigung der Ausländerbehörde beantragen, dann erlischt deine NE nicht, egal wie lange du weg bleibst.

Also als Ausländer darf man mit einer Aufenthaltsgenehmigung die unbefristet ist 6 monate im ausland bleiben wenn man diese 6 monate überschreitet gibt es probleme mit dem Gericht . Aber wenn du 1 tag vor den 6 monaten zurück kommst und dann wieder ins ausland gehst ist es kein problem.

Aber das problem ist Fliegst du oder Fährst du fals du fährst must du eine rechnung haben bei dieser rechnung soltest du mit der Kreditkarte zahlen damit du den eindeutigen beweis hast das du das warst.

Beim Fliegen is es kein Problem den du kriegst einen Stempel in dein Pass.

Bitte Vote für meine Antwort thx im vorraus

MFG Bedirhan Sahin ;)

alexandraBell  18.10.2013, 15:51

Aufenthaltsgenehmigung und Niederlassungserlaubnis sind schon unterschiedliche Sachen. Bei einem Niederlassungserlaubnis gilt der Frist von 6 Mo nicht...

Antwort5001  18.06.2017, 12:32
@alexandraBell

Mit Aufenthaltsgenehmigung, die unbefristet ist, meinte er die Niederlassungserlaubnis. Die 6 Monate gelten definitiv für die Niederlassungserlaubnis. Bitte im Gesetz nachlesen. Paragraph 51 Aufenthaltsgesetz.