Wann kann man das beantragen? (Niederlassungserlaubnis, unbefristet)

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Kommt drauf an wovon sie lebt

Der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren ist erforderlich; dieser Zeitraum erhöht sich auf sieben Jahre bei Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Familienangehörige Deutscher können die Niederlassungserlaubnis bereits nach dreijährigem Besitz der Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft während dieses Zeitraums im Bundesgebiet bestanden hat und fortbesteht. Anerkannte Flüchtlinge können die Niederlassungserlaubnis ebenfalls bereits nach dreijährigem Besitz der Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn zu diesem Zeitpunkt Rücknahme- bzw. Widerrufsgründe für die Flüchtlingseigenschaft nicht vorliegen.

Die Sicherung des Lebensunterhalts muss grundsätzlich ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein.