Verstoß gegen BtmG ( Marijuana )? NiederlassungsErlaubnis relevant?

2 Antworten

verstehe ich nicht, man darf (je mach bundesland) zwischen 6-10g cannabis bei sich tragen. Dies ist die kleinstmenge bei der von einer strafe abgesehen wird weil es höchstwahrscheinlich zum eigenbedarf benutzt wird.

es wird dir zwar entzogen, aber dass du eine strafe bekommst ist in der regel unwahrscheinlich.

würde vllt die meinung eines Anwalts in betracht ziehen

die Ausländerbehörde wird bei ausländischen Staatsangehörigen über eingeleitete Strafverfahren infomiert und das selbstverständlich bei der Entscheidung über den Antrag auf Niederlassungserlaubnis berücksichtigen, vermutlich wird die Bearbeitung erstmal ausgesezt bis in der Strafsache entschieden worden ist