Private Haftpflichtversicherung zu spät gemeldet?

5 Antworten

Deine PH wird die "Reparatur" bezahlen, da bin ich mir sicher.

Der Anspruchsteller möge sich an diese wenden und seinen Schaden gleich belegen.

Apolon  30.06.2016, 15:04

 Der Anspruchsteller möge sich an diese wenden und seinen Schaden gleich belegen.

Völliger Quatsch.

Nur der Versicherungsnehmer kann den Schaden seiner Privathaftpflichtversicherung melden.

Nur bei der Kfz-Versicherung hat der Geschädigte die Möglichkeit sich direkt an die Kfz-Versicherung des Schadensverursachers zu wenden !

schleudermaxe  30.06.2016, 15:33
@Apolon

Meine ist da ja nun zum Glück nicht so pingelig, aber die taugt dafür ja auch nichts, wie Du immer wieder behauptest.

Und den Scheck bzw. die Überweisung bekommt der Anspruchsteller auch direkt, ohne Umweg über den VN. Ich weiß, daß andere lieber eine Orgie abfahren und dies eben nicht so händeln. Das halte ich für völligen Quatsch.

Apolon  30.06.2016, 16:22
@schleudermaxe

@schleudermaxe,

ich war selbst mal bei "deiner" vielgepriesenen HUK versichert.

Über meine Erlebnisse möchte ich hier nicht berichten,  soviel nur - positiv waren sie nicht !

 Und den Scheck bzw. die Überweisung bekommt der Anspruchsteller auch direkt, ohne Umweg über den VN

Nein - nur wenn es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung handelt, denn sonst würde die HUK gegen das Bundesdatenschutzgesetz und auch gegen das Versicherungsvertragsgesetz verstoßen !

schleudermaxe  30.06.2016, 17:25
@Apolon

Ein Glück, daß auf Dich hier keiner hören muß.

Apolon  30.06.2016, 17:56
@schleudermaxe

@schleudermaxe,

trolle bitte nicht hier im Forum herum.

Wie wäre es denn, wenn du einfach mal dafür eine Rechtsvorschrift vorweisen würdest.

Ergänzend, auf mich muss keiner hören, aber es wäre sinnvoll wenn man die Gesetze und Rechtsvorschriften beachtet.

Doe Frist kann für dich erst beginnen, wenn du Kenntnis von dem Schaden erhälst. Einfach der Versicherung melden. Allerdings bezweifel ich , dass noch ein Anspruch auf Schadenersatz besteht, aber das regelt die Versicherung mit dem Geschädigten selbst.

batman5789 
Fragesteller
 30.06.2016, 14:32

Danke für deine schnelle Antwort.Also heisst das, das ich doch für den Schaden aufkomme? 

schleudermaxe  30.06.2016, 14:41
@batman5789

Nein, Deine Versicherung kommt auf.

Pucky99  30.06.2016, 15:00
@batman5789

Das heißt nur, dass deine Versicherung prüft, ob überhaupt ein Schaden von dir zu bezahlen wäre. Wenn dem so ist, zahlt sie, wenn nicht musst auch du nicht zahlen.

Apolon  30.06.2016, 15:12
@Pucky99

@Schleudermaxe + Pucky99,

bei der Schadensursache kann man auch Absicht unterstellen und dies zahlt keine PHV.

Bedeutet der Schadensverursacher zahlt den Schaden selbst.

Pucky99  30.06.2016, 15:25
@Apolon

Absicht, also Vorsatz kann ich hier beim besten Willen nicht herauslesen. Über Fahrlässigkeit könnte man sicher diskutieren.

batman5789 
Fragesteller
 30.06.2016, 15:31
@Pucky99

Gilt das auch wenn der Betroffene die nicht Absicht bestätigen kann

Pucky99  30.06.2016, 15:38
@batman5789

Das wird er ja nicht können, er kann nicht in deinen Kopf schauen. Ist aber meiner Meinung nach auch unerheblich für den Fall. Schau einfach was die Versicherung sagt.

Apolon  30.06.2016, 16:08
@Pucky99

 Ich hab aus Versehen einem Mitschüler einen Taschenrechner Case ins Gesicht geworfen, Da ich es dem Besitzer zurück werfen wollte.

Dieser Satz ist für mich keine Fahrlässigkeit mehr.

Wer wirft denn einem Mitschüler einen Taschenrechner nach ?

Und wenn sich zwischen den beiden andere Schüler befinden nimmt man doch in Kauf, dass man diese verletzt, oder etwa nicht ?

Pucky99  30.06.2016, 16:12
@Apolon

Das ist für mich und das deutsche Rechtssystem Fahrlässigkeit und kein Vorsatz.

batman5789 
Fragesteller
 30.06.2016, 17:38
@Apolon

Wenn du genau lesen würdest hättest du gesehen das dort Taschenrechner CASE steht und ich ddiesen einem anderen Schüler zuwerfen wollte und nicht nach ihm geworfen habe 

Loroth  30.06.2016, 19:56
@Apolon

Vorsicht! Die entscheidende Kernaussage lautet: "[...] Da ich es (den Taschenrechner) dem Besitzer zurück werfen wollte."

Insofern erfolgte der Wurf also nicht mit der Absicht, den Mitschüler im Gesicht zu treffen und ihn zu schädigen. Folglich auch aus meienr Sicht: kein Vorsatz, sondern eindeutig Fahrlässigkeit.

Gegen die Vermutung des bedingten Vorsatzes (nach dem Motto: "Was interessiert es mich, dass zwischen meinem eigentlichen Ziel und mir noch Unbeteiligte sitzen. Ich werfe trotzdem.") spricht aus meiner Sicht die wiederholte Entschuldigung beim Geschädigten.

Hallo,

sorry, aber manchmal verstehe ich nicht, wieso und warum hier die eine oder andere Frage überhaupt gestellt wird.

Die Zeit, die du für das Stellen der Frage und Lesen der Antworten hier verplempert hast, hättest du sinnvoller genutzt, wenn du direkt deine Versicherung angerufen und dort nachgefragt hättest.

Wenn du überhaupt eine Chance auf Erstattung haben willst, musst du dich ohnehin an die Versicherung wenden.

Und an den so verschiedenen Antworten siehst du, dass dir hier eh nicht verlässlich geholfen werden kann.

Viele Grüße

Michael

batman5789 
Fragesteller
 30.06.2016, 15:32

Dies ist meine erste Frage , wollte mal sehen ob diese Foren was bringen 

19Michael69  30.06.2016, 15:38
@batman5789

Also grundsätzlich bringt das hier schon was.

Allerdings muss man sowohl bei den Fragen als auch bei den Antworten sehr oft die Spreu vom Weizen trennen.

Es werden sehr oft Fragen gestellt, bei denen man sich das wirklich hätte sparen können.

Und leider werden auch oft Antworten gegeben, bei denen einem die Haare zu Berge stehen.

Du musst einfach dabei bleiben, es weiter nutzen und beobachten und dann für dich selbst entscheiden, ob es dir was bringt.

Viele Grüße

Michael

Meine eigentliche Frage ist ob die Frist von einer Woche in diesen Falle gilt oder nicht, Jetzt mal abgesehen von der Frage ob es fahrlässig war oder nicht 

@batman5789,

wie kommst du denn auf solche eine Idee:

 ob die Frist für die Schadensmeldung, die ja bei einer Woche liegt, abgelaufen ist.

Der Schaden selbst wurde dir doch schon am Tag deiner Tat mitgeteilt.

Wobei ich davon ausgehe, dass dieser Schaden durch deine Privathaftpflichtversicherung nicht gezahlt wird, denn die Schadensursache ist grenzwertig - ich betrachte es als Absicht also Vorsatz und dies ist in deiner PHV nicht abgedeckt.

Bedeutet, du darfst den Schaden selbst zahlen.

batman5789 
Fragesteller
 30.06.2016, 15:20

Jedoch von mir würde keine Ersetzung oder Reperatur der Brille verlangt

Apolon  30.06.2016, 16:05
@batman5789

Nach deinem eigenen Text:

 .Er meinte es sei in Ordnung da sein Optiker das machen kann.

Und für diese Kosten hättest du müssen aufkommen. Bedeutet auch, dass du eine Info hattest, dass die Brille beschädigt ist.

Danach stellte sich heraus, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist.

Bedeutet dass du dann für eine neue Brille aufkommen musst.

batman5789 
Fragesteller
 30.06.2016, 17:43
@Apolon

Ich habe jedoch keine Information bekommen das er sie irgendwann hat reparieren lassen oder zu einem Optiker gegangen ist