Kündigungsfristen bei Versicherungen bzw. automatische Vertragsverlängerung

8 Antworten

Angenommen, deine Versicherung läuft vom 01.01. bis 31.12. Dein Kündigungstermin wäre dann der 30.09. zum 31.12. Angenommen du hättest deine Kündigung aber erst am 15.12. zum 31.12. geschrieben, dann läuft deine Versicherung weiter bis zum nächsten 31.12., also noch genau ein weiteres Jahr. Da man dein Schreiben offensichtlich erhalten hat, ist die Kündigung zum kommenden 31.12. wirksam. Lass dir eine erneute Kündigungsbestätigung zuschicken für den kommenden 31.12. Denn auch eine Kündigung, die nicht zum richtigen Termin erfolgte, ist wirksam.zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Korrekt. Siehe auch Palandt/Grüneberg zu § 314 BGB

Vertrag ist vertrag. Wenn die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden verlängern alle Verträge stillschweigend lt. AGB Versicherung, in der Regel 3 Monate Vorlauf.

Ausnahme sind 5 Jahres Verträge die nach 3 Jahren gekündigt werden.

Am besten Verträge abschließen und nach 1 Monat kündigen. Eine Kündigung kann man jederzeit zurücknehmen. Ich mache das schon jahrelang Beruflich/Privat so und so läuft man nicht Gefahr und hat immer den besten preis :)

durch die falsche Kündigung sich die Versicherungen automatisch verlängern???

Niemals, die Verlängerung hat doch schon stattgefunden, durch NICHTEINHALTUNG der Frist.

Wenn du richtig wieder gegeben hast was die Versicherung dir geschrieben hat, dann hat sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert weil du nicht rechtzeitig gekündigt hast. (3-Monatsfrist überschritten). Also ist die neue Rechnung rechtens.

Da die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, ist die Verlängerung rechtens. Der Versicherer ist nicht dran gebunden, die "falsche" Kündigung zu akzeptieren, setz einfach eine neue Kündigung auf und schreib "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" rein.

Ich hinterlege immer noch das ich eine Kündigungsbestätigung will ink. dem Zeitpunkt wo der Vertrag dann ausläuft, dann kriegst du meistens auch noch nen Schreiben zurück, wo du es schwarz auf weiß hast.