Welche Folgen hat das verpassen der Meldefrist über den Tod bezüglich der Lebensversicherung?

2 Antworten

Bei einem Leistungsfall gelten die Bedingungen (AVB), z.B.:

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Dabei dürfte dies der wichtigste Satz sein: Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden. Außerdem muss uns eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort vorgelegt werden.

Überall habe ich gelesen, dass nun die Zahlung der Summe aus der Lebensversicherung verweigert werden kann...

Ist mir in meinen über 25 Jahren Versich.tätigkeit nicht einmal vorgekommen - du verwechselst dies mit der Frist beim Unfalltod - hier ist es zwingend erforderlich wg. diverser Nachprüfungen...

Ausserdem solltest du nur in den für diesen Vertrag gültigen AVB nachlesen, denn nur diese haben Gültigkeit! Was sonst noch überall drinsteht, interessiert hier überhaupt gar nicht!

Also nur keine falschen Infos an die Angehörigen weitergeben :-((

Der Bezugsberechtigte soll einfach die Original-Police + Kopie Sterbeurkunde + Kontoverbindung beim Versicherer einreichen und die LV-Auszahlsumme wird problemlos an den Bezugsberechtigten überwiesen ;-))

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

 - (Tod, Versicherung, Frist)
ein angehöriger ist verstorben und ich hätte innerhalb von 72 Stunden die Lebensversicherung darüber informieren müssen.

Wie kommst du denn auf solch eine Idee.

Du liest zu oft die Bildzeitung.

Die Lebensversicherung wird, wenn bekannt wird, dass der Versicherungsnehmer verstorben ist, an den Bezugsberechtigten im Todesfall ausbezahlt.

Und dies muss nicht ein berechtigter Erbe sein.