Ist der Unfallschaden nun zu spät gemeldet?

8 Antworten

Ein altes Sprichwort sagt:"Bei Geld und Frauen hört die Freundschaft auf." Und Du willst einem fremden, der in den nächsten Tagen schon auf und davon sein kann, einen privaten Kredit geben. Ohne irgend einen Garant oder Sicherheit?

Mutig.... Respekt..... ICH würd´s nicht machen!

Deiner Versicherung ist das übrigens schnurz piep egal! Die Versicherung des Gegners muß für Deinen Schaden haften!. Und wenn es der andere nicht zahlen kann, soll das die Versicherung übernehmen. Wenn er bei der abstottert, kann Dir das egal sein.

Ansonsten ist das ja so, daß Du der Werkstatt den Auftrag gegeben hast. Also mußt Du die Reparatur zahlen. Oder eben eine Versicherung..... Aber wenn es Dir nichts ausmacht, 1100€ vor zu strecken oder Du ohnehin zu viel Geld hast, schick´ ich Dir gerne meine Kontonummer :-) Da ist immer Platz!

Hallo sauerpeter88,

auch wenn seit dem Schaden etwas mehr als 3 Wochen vergangen sind, melde den Schaden bei der Gesellschaft deines Unfallgegners und mache deine Ansprüche dort geltend.

Du wirst aufgrund der Zeitverzögerung keine Probleme haben.

Mit der Versicherungsgesellschaft kannst du dann alles weitere abklären.

Was dein Unfallgegner dazu sagt, muss dich nicht unbedingt interessieren. Du machst nur von deinem Recht als Geschädigter Gebrauch. Der Unfallverursacher hat auch nach Regulierung des Schadens noch die Möglichkeit, den Schaden zurückzukaufen, wenn er es denn möchte.

Alles Gute!

Sandra vom Social Media-Team

Nein. Er muss haften, bzw seine Versicherung.

Du hast da nichts mit zu tun.

Melde den Schaden seiner Versicherung, die stuft ihn neu ein und gut.

Da hast Du nichts mit am Hut.

Einen privaten Kredit vergibt man nicht, in dem Fall

Du kannst das direkt an seine Versicherung melden. Dabei solltest du das schildern, dass er dich bisher hingehalten hat.

Der Versicherer muss auf Grund des Pflichtversicherungsgesetzes zahlen.

Eine andere Frage ist, ob die Versicherung das Geld von ihrem  VN zurück holt. Dieser hat eindeutig eine Obliegenheitspflicht verletzt. Er hätte diesen Schaden UMGEHEND dem Versicherer zur Kenntnis geben müssen.

Melde das ganze seiner Versicherung. Begib dich nicht auf das dünne Eis. Er kann es in Raten an seine Versicherung zahlen und so die Stufung, die erst im nächsten Jahr erfolgt, verhindern.