Gibt es eine Frist nach einem Unfall den PKW in die Werkstatt zu bringen?

3 Antworten

Die Schadensersatzansprüche verjähren in drei Jahren. Natürlich ist es gescheiter, den Schaden der gegenerischen Versicherungbald anzuzeigen, damit erforderlichenfalls ein Sachverständiger den Schaden ansehen und feststellen kann. In einigen Monaten würde sonst der Einwand kommen, der Zusammenhang zwischen Unfall und Schaden könne nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Den Schaden musst Du überhaupt nicht reparieren lassen, Du kannst von der Versicherung Ersatzin Geld in Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten (laut Voranschlag bzw. Sachverständigengutachten) verlangen. Da erhältst Du aber nur den Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer. Wenn das Auto dann in einer Mehrwertsteuerpflichtigen Werkstatt repariert ist, bekommst Du mit der Rechnung auch die MWSt.

Der Versicherung mußt Du den Schaden sofort melden. Wann und ob Du Dein Auto reparieren lässt, bleibt Dir überlassen. Soweit mir bekannt ist, steht Dir für die Zeit auch ein Leihwagen zu. L.G.

wauwie  09.02.2008, 22:28

Leihwagen aber nur für die Zeit in der Werkstatt.

also es gint hier erstmal keine Fristen, aber du solltest zur sicherheit den Schaden fotografisch dokumentieren...

Melden der Versicherung muss es immer der Unfallverursacher, zur eigenen sicherheit aber solltest du dort nachfragen und gezielt die Frage stellen, wie das mit der Instandsetzung der Beschädigung ist.. (leihwagen etc.. vor allem bei finanziellen Abgeltungen machen im Moment die Assekuranzen einen richtigen Reibach, da sie irgendwelche suspekte Abzüge vornehmen (wollen)