Gibt es eine Frist für das Einreichen von Arztrechnungen bei der privaten Versicherung?

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Hi,

Glück gehabt, Deine Schwester.

Für Ansprüche an die PKV gilt im Übrigen eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Versicherte die Rechnung erhalten hat (Rechnungsdatum). Wer also eine Arztrechnung im Jahr 2011 erhält, kann diese noch bis zum Jahr 2013 bei seiner PKV zur Erstattung einreichen. Über die genauen Bestimmungen beim Versicherer informieren die Tarifbestimmungen.

wenn Du mehr wissen willst, siehe Link

http://www.cecu.de/faq/pkv/grundlagen/36-wann-muessen-belege-in-der-pkv-eingereicht-werden.htm>

Pifendeckel  03.01.2014, 14:58

Vielen Dank für das Sternchen.

LG Sophia

in diesem Fall braucht sich Deine Schwester überhaupt keine Sorgen zu machen. An ihrer Stelle würde ich einmal, unbeschadet der wesentlich längeren Fristen, jährlich einmal die Unterlagen zur Abrechnung einschicken. Wenn natürlich zwischenzeitlich unerwartet hohe Leistungen anfallen, besteht immer noch die Möglichkeit für Zwischenabrecchnungen. Abgesehen davon, sollte man bei Krankenhausaufenthalten zumindest das Krankenhaus für den Krankenhausaufenthalt ermächtigen, die Leistungen direkt mit der privaten Kasse abzurechnen. Die Rechnungen der ärztlichen Leistungen kommen dann sowieso noch extra dazu.

Es gibt dafür eine Verjährungsfrist von 2 Jahren. Sie kann die Rechnungen also problemlos noch einreichen.

Ich sammle die Rechnungen des Jahres um letztlich zu prüfen, ob eine Erstattung bei Nichteinreichen ( siehe auch Vertragsbedingungen ) eventuell höher ausfällt als die einzureichenden Rechnungen. Falls etwas einzureichen ist, dann entsprechend am Jahresende oder Anfang des nächsten Jahres falls noch Rechnungen ausstehen.

Bei meinem Chef ist es so, dass er nur einmal im Jahr einreicht, weil sie sowieso nur einmal im Jahr abrechnen und zurückzahlen.

Deine Schwester sollte sich mal die AGB ansehen oder die Kasse direkt fragen.