Lebensversicherung abgelaufen - Frist versäumt. Versicherungsgesellschaft will weiteren Abschluß.
Meine Lebens-/Rentenversicherung (mit Einmalzahlung) ist vor über einem Jahr abgelaufen. Anscheinend habe ich den entsprechenden Brief der Versicherungsgesellschaft nicht erhalten.
Einige Tage vor Ablauf der Lebensversicherung schrieb ich deshalb eine e-Mail an die Versicherungsgesellschaft und erklärte meinen Willen, daß ich monatliche Pensionszahlung wünsche. (Die Alternative wäre einmalige Auszahlung, aber dann wäre eine zusätzliche Versicherungssteuer abgezogen worden.) Leider erhielt ich nur automatische Bestätigungen, daß die Mitarbeiter nicht da sind.
Die Versicherungsgesellschaft antwortete mir erst nach Ablauf der Lebensversicherung, daß meine Erklärung zu spät kam, da sie nicht vor dem Ablaufdatum bearbeitet werden konnte und somit nur mehr Einmalzahlung möglich ist. Empfohlen wird mir, die Einmalzahlung gleich in eine neue Lebensversicherung mit sofortiger monatlicher Rentenauszahlung einzuzahlen. Die sei laut Versicherungsgesellschaft die einzige Möglichkeit, die höhere Versicherungssteuer zu umgehen.
Aber: Wie schaut das dann mit der Versicherungssteuer für die neue Lebensversicherung aus? Ich will da nicht zusätzliche Geldbeträge bezahlen müssen, nur weil die Versicherungsgesellschaft zur Bearbeitung so lange gebraucht hat.
Im Lauf der Zeit wurde mit der Versicherungsgesellschaft nur hin- und herdiskutiert, aber wir sind auf kein brauchbares Ergebnis gekommen. Die Versicherungsgesellschaft bleibt dabei, daß der von ihr vorgeschlagene Weg der einzig sinnvolle ist.
Außerdem bin ich der Ansicht, daß ich meinen Willen rechtzeitig erklärt habe. Ich habe die E-Mail noch vor Ablauf der Frist an die Versicherungsgesellschaft geschickt. Daß dort gerade offenbar alle im Urlaub waren (Karwoche!), ist doch das Problem der Versicherungsgesellschaft und nicht meines.
Übrigens: Der Fall trägt sich in Österreich zu.
Meine Fragen daher: 1.) Habe ich die Rückzahlungsart rechtzeitig gewählt? 2.) Wer zahlt beim von der Versicherungsgesellschaft vorgeschlagenen Einzahlen in eine neue Lebensversicherung mit monatlicher Rentenzahlung die Versicherungssteuer? (Ich will sie nicht zweimal zahlen müssen.)
Mit der Bitte um baldige Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Gerhard Eichberger
7 Antworten

Hallo Herr Eichberger,
dies ist aus der Ferne und ohne Kenntnis der genauen Vertragsunterlagen nicht zu beurteilen. Eventuell ist es für diesen Fall sogar ratsam, einen spezialisierten Rechtsbeistand zu befragen. Auch die steuerliche Situation in Österreich ist mir nicht geläufig. Ein allgemeiner Hinweis von mir: Welches die sinnvollste Folgeanlage im Rahmen der versicherungstechnischen Möglichkeiten ist, entscheiden nur Sie selbst und nicht die Versicherungsgesellschaft.
Viele Grüße, Thomas Sterz von der TARGOBANK

lass dich da bitte von einem anwalt beraten. im übrigen würde ich persönlich nicht einen neuen vertrag abschliessen, wenn das die versicheurng vorschägt.

Hallo, ich kenne mich jetzt nicht mit österreichischem Recht aus, pauschal würde ich aber sagen, die Versicherung muss deinem Wunsch nachkommen, da du die e-Mail rechtzeitig vor Ablauf der Frist an die Versicherung gesendet hast. Das dort dann keiner Zeit hatte, das zu bearbeiten, ist nicht dein Problem. Es zählt das Datum des Eingangs deiner e-Mail bei der Versicherung, nicht wann die das Bearbeiten.

Hey Tisza,
in D sind die Fristen in der Regel 3 Monate für eine Änderung der policierten Auszahlweise einer Kapitallebensversicherung als Rentenzahlung bzw. einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht als Einmalauszahlung jeweils zum Ablaufdatum.

Eine Email gilt heute in Deutschland noch nicht als Rechtsgültige Zustellung von Schriftstücken. Mit einem Fax oder Einschreiben-Rückschein wärst Du auf der sicheren Seite.
Dies ist aber auch wieder das beste Beispiiel, dass Versicherungen keinen Versuch auslassen sich einen Vorteil gegenüber dem Versicherten zu verschaffen. Frag am besten einen Anwalt.

Blödsinn, klar zählt ne Email als rechtsgültig.

Hallo Gerhard,
bin mir immer noch unsicher, ob es sich bei dir um eine kapitalbildende LV mit Einmalauszahlung bei Ablauf handelt oder ob du eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht damals abgeschlossen hast!?!
Meine Lebens-/Rentenversicherung (mit Einmalzahlung) ist vor über einem Jahr abgelaufen.
Also diese Form der Absicherung/Ansparung ist mir so nicht bekannt - und die Einmalzahlung bezieht sich auf die Einzahlung der Beiträge als Einmalzahlung oder etwa auf die Auszahlung???
Fragen über Fragen - eine Antwort auf die vielen Fragen wäre nett...
Gruß siola
PS: hier mal noch ein Link zur Kapitalertragssteuer in D
