Wann ist die Kündigungsfrist bei der HUK-Coburg?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bevor Du kündigst, solltest Du erstmal klären, was Du bei einer anderen Versicherung zahlen müsstest. Wenn Du wegen einem Unfall höhergestuft wirst, mußt Du logischerweise mehr zahlen. Die Information über die Hochstufung liegt allerdings auch allen anderen Versicherungen vor.

Deine Geschichte mit dem Kratzer ist sicherlich unvollständig, denn sonst würdest Du nicht derart hochgestuft werden.

Frage erstmal bei der HUK nach, warum der Beitrag derart erhöht wurde und ob Du das abwenden kannst, indem Du den Schaden am gegnerischen Auto selber übernimmst.

Wegen einem.Kratzer das man sehr sehr schwer erkennt an einem Golf (älteres Modell)

Deine Geschichte mit dem Kratzer ist sicherlich unvollständig, denn sonst würdest Du nicht derart hochgestuft werden.

Lieber Lachlan, nicht die Schadenhöhe ist maßgebend für die Rückstufung, sondern die Rückstufungstabelle laut AKB!
Siehe hierzu im Anhang: Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System ;-)

@siola55

siola55, Du magst damit recht haben. Aber genau diese Antwort hätte der Fragesteller bei einem Anruf/einer Nachfrage bei seiner Versicherung/Versicherungsvertreter bekommen. Wir können hier nur raten, was wirklich Sache ist, denn die Frage enthält ganz sicher  nicht die ganze Wahrheit.

Dass die HUK bei PKW unterjährige Vertragslaufzeiten machen würde, wäre mir neu. Daher: Ein Wechsel zum 31.12. sollte auf jeden Fall möglich sein, wenn die Kündigung bis 30.11. eingeht.

Außerdem: Bei einem Schaden kann man innerhalb eines Monats kündigen.

Und: Nach einer Erhöhung der Tarife kann man auch innerhalb eines Monats kündigen. Die Hochstufung wegen des Unfalls zählt dabei zwar nicht, aber die Versicherer erhöhen oft zum Jahreswechsel, also besser die Beitragsrechnung (und ggf. alte und neue Tariftabelle) genau studieren.

Quelle: https://rechtecheck.de/die-kfz-haftpflichtversicherung-pflicht-fuer-jeden-fahrzeughalter/#sonder 

Warum die Versicherung so viel teurer wird, ist auch klar: Es wurde ein Unfall reguliert. Wie teuer der war, ist dabei egal. Deshalb ist es bei Bagatellschäden meist billiger, die selbst zu zahlen. (Eventuell kannst Du den Schaden auch nachträglich selbst zahlen - einfach mal bei der HUK anrufen.)

Ach ja: Ein Fahranfänger, der schon einen Vorschaden hat, ist bei allen Versicherungen teuer. Aber bei den hohen Beträgen machen schon ein paar Prozent Unterschied einiges aus.

In der Regel bis zum 30.11. zum Ende eines jeden Jahres. Gucke einfach in deinen Versicherungsschein.

Nach einem Schaden jedoch durch beide Parteien.

Leider steht da Null:/ hab jetzt lange durchgelesen

@Florist2000

Natürlich steht in deiner Kfz-Versich.police ein Vertragsablaufdatum!!!

Habs doch gefunden.. Da steht Beginn 06.07.17 Ablauf: 01.01.18. lg

@Florist2000

Also - Kündigung zum 30.11.2017 sonst erfolgt die automatische Verlängerung.

Falls dein Vertragsablauf der 31.12.2017 ist, dann muß bis spät. zum 30.11.2017 die Kündigung bei der HUK-Coburg vorliegen (1 Monat Künd.frist zum Vertragsablauf)!

Gruß siola55

als Experte für Versicherungen solltest du aus der Frage lesen können, dass das Fahrzeug seit 01.07.2017 versichert ist .....

@wurzlsepp668

Na und - dies zeugt doch nur von professioneller Beratung:
bei Versich.beginn zum 1.7. erfolgt eine Besserstufung zum nächsten 1.1. (mind. 6 Monate Versich.zeit ist erfüllt!) und falls der Vertragsablauf zum 31.12. gewählt wurde, wirkt sich eine Besserstufung sofort zur nächsten Hauptfälligkeit am 1.1. positiv aus ;-) also doch eine Top-Beratung!

@wurzlsepp668

Und habe jetzt eine Rechnung für das nächste Jahr erhalten 2200 € statt 1150 €...

Lieber wurzelsepp, lesen sollte man können: er hat die neue Jahresrechnung erhalten mit Rückstufung von SF 1/2 in die M-Klasse wg. Schadenmeldung, also von einem Beitragssatz 65% auf 130% in der M-Klasse zum 1.1.2018 - ergo ist die HF der 1.1. jeden Jahres!!!

Da steht das mein Ablauf am 01.01.18 ist. Werde morgen anrufen und Fragen wie hoch der Betrag ist und ob ich den selber zahlen kann. Trotzdem hab ich mir ein Formualr ausm Internet runtergeladen um die Kfz-Versicherung zu kündigen. Da stehen 3 verschieden stellen zum Ankreuzen 1. Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung. Aufgrund der von Ihnen angekundigten Beitragserhöhung kündige ich meinen Vertrag. 2. Sonderkündigung wegen Schadenfall. Augrund des regulierten Schadens vom XX.XX.XX kündige ich meinen Vertrag. 3. Kündigung zur nächsten Hauptfälligkeit Was soll ich da Ankreuzen? Punkt 2 soll ja bedeuten das ich wegen einem Schaden an meinem Auto die Versicherung kündige ? Oder?

@Florist2000

3. Kündigung zur nächsten Hauptfälligkeit

@Florist2000

Werde morgen anrufen und Fragen wie hoch der Betrag ist und ob ich den selber zahlen kann.

Hi DerLandrose, in deinen AKB findest du unter dem Punkt I.5:


Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können

In der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko können Sie eine Rückstufung Ihres Vertrags nach einem Schadenfall vermeiden. Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

– Sie ersetzen uns unsere Entschädigungsleistung, die wir im Schadenfall erbracht haben, freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung.

– Unsere Aufwendungen belaufen sich auf maximal 1.000 €.

– Sie erstatten uns den Betrag innerhalb von 12 Monaten.

Wir informieren Sie nach Abschluss der Schadenregulierung, ob die Voraussetzungen vorliegen.


*Vielleicht zu kündigen, da ich ja erstmal den Betrag wissen, welcher von mir gezahlt werden kann. damit ich nicht hochgestuft werde.

Danke LG !

KFZ-Versicherungen werden fast zu 100 % jährlich abgeschlossen. Aus deinem Antrag/Vertrag geht hervor, wann du den Vertrag frühestens kündigen kannst.

In deinem Fall ist es möglich dass du erst zum 31.12.2018 kündigen kannst.

"Schadenskündigung" ist innerhalb eines Monats nach der Regulierung möglich. Das wird dir aber nichts nützen, weil du dies dem neuen Versicherer angeben musst.

"Führerschein seit Mai" . Genau deswegen sind die Versicherer für Anfänger so teuer