Polizei NRW - Wie fülle ich Basisformular 1-6 richtig aus?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Genau so wie du es sagst würde ich es machen. Nichts sagen kann auch verschweigen sein. Mit dem Satz versicherst du, dass du soetwas noch nicht hattest. Juristisch ist das ein großer Unterschied.

Ja, das steht da doch ganz eindeutig.