Ausbildung zum Polizist im gehobenen Dienst NRW mit abgeschlossener Berufsausbildung?

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Es ist überall gleich.

Für eine Ausbildung im Mittleren Dienst benötigt man die Mittlere Reife. Für ein Studium im Gehobenen Dienst eine (volle!) Fachhochschulreife oder ein Abitur.

NRW hat nur den Gehobenen Dienst und da ist die volle Fachhochschulreife bildungsgesetzlich mindestens erforderlich.

Dein Freund (warum informiert er sich eig nicht selbst?) hat momentan den parktischen Teil einer Fachhochschulreife. Er müsste noch 1 Jahr auf einer FOS/BOS machen, um die volle zu erlangen.

Gruß S.

Danke für die informative Antwort. Er informiert sich selber, hat mich lediglich drum gebeten die Frage hier online zu stellen, weil er selbst keinen Account hat. Lg

Nach dem, was ich gehört habe, gibt es wenige Ausnahmen, aber in der Regel geht man mit Fachhochschulreife an eine Fachochschule für Öffentliche Verwaltung. Mit einer Fachoberschulreife kann dein Freund aber zur BPol.

Es gibt da keine Ausnahmen. Das ist Unsinn. Es sind Schul- bzw. Hochschulgesetze. Die Polizei macht diese Bedingungen gar nicht. Aber man STUDIERT einern BACHELORstudiengang. Dazu muss man einen Schulabschluss mitbringen und das ist mindestens die volle Fachhochschulreife. Die kann man aber auf sehr unterschiedliche Weise erlaben.

Viele Ausbildungen, die länger als 3 Jahre dauern (Erzieher, Fachwirt, Hebamme und dergleichen) bringen einem automatisch die FHR.

Auch ein nicht mit Abi abgeschlossner oberer/gymnasialer Schulweg mit 11 Klassen bei G8 und 12 Klassen bei G9 mit einem FSJ/FÖJ/BFD bringt die volle FHR.

Sogar ein HSA mit einer Handwerkerausbildung plus Meistertitel ist eine volle FHR.

Gruß S.

Zwingend notwendig da muss er noch 1 jahr zur schule und die FHR machen