wie viel kilometergeld zahlt das arbeitsamt eigentlich?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei der Einkommenssteuer können 30 Cent abgesetzt werden pro km zur Arbeit. Beim ALG II können vom Einkommen nur 20 Cent abgesetzt werden laut SGB II §§ 11 ff. plus Verordnungen dazu.

Der Unterschied liegt darin, dass der Staat mit der Steuer-Absetzung bestimmte Dinge berücksichtigt wie Parkplatz- und Garagenkosten und so weiter. Dies berücksichtigt der Staat aber nicht, wenn er dir Transferleistungen zum Lebensunterhalt gewährt. Denn damit sollen solche Sperenzchen nicht gefördert werden.

Die Zuschüsse zu Fahrten richten sich hingegen nach Richtlinien für Beamte auf Dienstfahrten usw. Die findet man leicht im Internet. Auch hier gibt es statt 30 Cent 20 Cent als Zuschuss - es ist ja keine Steuer-Ermäßigung, sondern ein Zuschuss!

Gruß aus Berlin, Gerd

wunderbare erklärung, vielen dank.

Gerd, bist du nicht auch auf juraforum_de unterwegs?

@wurmi75

Klar, und auch bei recht.de und bei 123recht.net. Überwiegend zu den Themen Urheberrecht und Sozialrecht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn es vorher beantragt worden ist bekommst du pro Km für Hin und Rückweg 0,20 € gezahlt,wenn ich mich nicht irre wird aber nur der günstigste Preis gezahlt !

Würdest du mit der Bahn günstiger fahren würdest du nur das bekommen und pro Bewerbung können bis zu 5 € gezahlt werden,dass musst du auch vorher beantragen und da sollte es normalerweise in deine EGV - aufgenommen worden sein was du pro Bewerbung bekommst.

ja, es wird nur die kürzeste strecke berechnet.

mit der bahn ging leider nicht, die strecke kassel - hannover ist gesperrt und beide male hätte ich da lang gemusst. von daher ging nur das auto.

eine egv gab's in diesem fall nicht, von daher gibt's da auch keinen nachweis über die höhe der förderung. letztendlich bin ich froh, dass ich bald vom amt weg bin, das kann ich sagen ;)

Ich bin da gedanklich auch bei 30 Cent pro Kilometer. Bei maximal 400 Kilometern pro Vorstellungsgespräch. Aber nur, wenn es vorher beantragt wurde.

Bewerbung müssten 5 Euro pro schriftlicher Bewerbung sein. Auch das vorher beantragen und Zu- oder Absage oder Eingangsbestätigung als Beweis behalten.

das habe ich alles gemacht, allerdings wurde für die ca. 400 km nur die hälfte, also 0,15 € pro km überwiesen. für die bewerbungen (war vorhin noch bei der bank) wurden für bisher 8 bewerbungen 24 € überwiesen. ist das so korrekt oder hat sich da wer verrechnet?

@heinzharald100

Möglicherweise hat sich da seit meiner letzten "Aktualisierung im Kopf" echt was verändert... Klingt auf jeden Fall so...

@sozialtusi

ich weiß es nicht, deswegen frag ich ja xD

@heinzharald100

Dann halte ich mal besser die Klappe :P

Du bekommst pro gefahrenen KM 20 ct erstattet. Das musst du aber vorher beantragen.

die fahrtkostenerstattung habe ich vorher beantragt, sind auch schon erstattet worden. wenn's aber nur 0,20 €/km sind, ist der betrag korrekt, habe nochmal nachgerechnet.

@heinzharald100

Dann scheint das wohl zu stimmen - ich werd mir auch mal einspeichern ;) Ich hab mich auch selbst über 30 Cent gewundert, weil das Minimum, was Arbeitgeber zahlen müssen, wenn man das Privatauto auch für die Arbeit nutzt, sind 25 Cent und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Agentur mehr zahlt als den Mindestsatz, den ein AG zahlen muss.

@sozialtusi

ich hatte bisher eigentlich immer 0,30 €/km angenommen, aber man lernt nie aus...

@heinzharald100

Die Fahrtkostenerstattung hat nichts mit der KM-Pauschale zu tun. Die beträgt 30 ct pro einfach KM..

@jochenprivat

ist also nicht dasselbe. gut zu wissen, danke.

Grundsätzlich musst du Bewerbungskosten VORHER beantragen. Für schriftliche Bewerbungen gibt es eine Pauschale von 5 €. Vorbehaltlich der Budgetauslastung.

habe ich vorher alles beantragt. die 5 € pro bewerbung gabs nicht, waren nur 3 €. musste aber mappen kaufen, das porto bezahlen, die bewerbungen ausdrucken (natürlich in farbe). ein teurer spaß.