Ölfleck auf Parkplatz

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Durch das auslaufende Öl entsteht ein Schaden - nicht nur an der Umwelt sondern auch am Pflaster auf den Hof. Und als Fahrzeugeigentümer ist er selbstverständlich dafür verantwortlich, dass von seinem Fahrzeug kein Schaden ausgeht. Ihr sollten ihn unter Fristsetzung (konkreter Termin!) auffordern, den Schaden zu beseitigen und ihm androhen, dass ihr nach Ablauf der Frist die Reinigung auf seine Kosten durchführen lasst.

Vllt. ist das hier anwendbar: StGB § 324a Bodenverunreinigung

(1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen läßt oder freisetzt und diesen dadurch

1. in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen, oder

2. in bedeutendem Umfang

verunreinigt oder sonst nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

So kriegst evtl. du sogar den ganzen Mieter weg ;)

Erst muss ihm die möglichkeit gegeben werden, dass er den Fleck selbst entfernt oder die Bodenplatte / den Boden selbst wieder in Ordnung bringt. Erst wenn er sich weigert oder es nicht hinbekommt, könnt ihr das beauftragen und ihm die Kosten in Rechnung stellen. Eine Reparaturpflicht gibt es m.E. nicht.

Einspruch was die Reparaturpflicht angeht. ^^ Die kann zwar nicht vom Vermieter ausgehen, aber m.E. ergibt sie sich schon gesetzlich wegen der Umweltverschmutzung. Wenn selbst ein kaputter Auspuff wegen dem Lärm zur Umweltbelastung und ggf. zu Bußgeld führt, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Staat bei ner kaputten Ölwanne nachsichtiger ist. ;)

@ravenmuc

da magst du recht haben. sicher ist, der vermieter kann ihn nicht zwingen..u.U. irgendein § im Gesetz vielleicht schon.. welcher ist mir aber nicht bekannt.