Habe Versehentlich auf Privatparkplatz geparkt?

7 Antworten

Hat keinerlei Auswirkungen, trotzdem würde ich auf dem privaten Parkplatz nicht mehr parken...

Beim Abschleppen muss er übrigens in Vorkasse gehen...

Pass halt nur auf, dass das nächste Mal, nicht versehentlich mit dem Schlüssel an Deine Autotüre kommt.

In machem Landesrecht findet aich ein Tatbestand, so z.B. §12 OWig BW. Es kann dann sein, es kostet ein paar Eureonen, ja. Muss aber nicht sein.

Hallo,Du bist also vorgewarnt,sonst kommt da nichts,mit der Polizei will er nur Rückendeckung,Glück gehabt,das wird richtig teuer normalerweise. Lg

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist privatrechtlich. Da macht die Polizei gar nichts. Der Inhaber des Parkplatzes könnte Schadenersatz verlangen - dazu müsste er erstmal aber einen Schaden nachweisen können. Höchstwahrscheinlich kommt da gar nichts nach.

Der Inhaber des Parkplatzes könnte Schadenersatz verlangen

Das ist - zumindest bei Privatpersonen - kaum machbar. Aber Abschleppen lassen und sich das Geld vom Fahrer holen, das ja.