Doppelhaus: Darf der Nachbar mir verbieten über den Parkplatz zu gehen?

11 Antworten

Sind die Parkplätze mietvertraglich konkret jeweils einem Mieter der jeweiligen  DHH zugeteilt oder besteht nur die Nutzungserlaubnis allgemein für beide Mietparteien? Was also ist konkret vereinbart zwischen Vermieter und Mietern.

Sollte jedem ein genau definiertes Grundstück zur alleinigen Nutzung (vermietet) worden sein, hätte jeweils der Mieter für sein Grundstück das Hausrecht und kann dann das Betreten oder Befahren durch Andere untersagen. Bei Zuwiderhandlung wäre das rein rechtlich Hausfriedensbruch. und der ist strafbar.

Das scheint ein besonderer Nachbar zu sein. So einen Ähnlichen habe ich leider auch.

Selbst nimmt man sich alles mögliche raus, aber wehe wenn der Nachbar... Egoismus greift immer mehr um sich.

Aber zu Deiner Frage:

Kann der andere Mieter mich dazu zwingen, um deren Autos inkl. Parkplatz zu laufen (auch wenn kein Auto vorübergehend drauf steht)?

Ja, das kann er, indem er einen Zaun um seinen Platz baut, der so hoch ist, dass Du ihn nicht einfach überklettern kannst. Mit dem Zaun würde er auch ganz klar demonstrieren, was sein Grundstück ist und das dieses eben nicht einfach so betreten werden darf. In Amerika übrigens braucht es solche Zäune nicht, denn da weiß jeder, dass der Grundstückseigentümer bewaffnet ist und jederzeit zur Verteidigung seines Grundstücks los schießen darf, ohne was befürchten zu müssen. Glücklicherweise gibt es das bei uns nicht.

Daran sieht man aber schon, wie absurd das Verlangen Deines Nachbarn ist.

Der Nachbar ist also auch Mieter. Habt Ihr den gleichen Vermieter? Dann könntest Du mal mit Deinem Vermieter sprechen. Aber ansonsten ist es wohl so, dass der Nachbar mit seinem Mietvertrag oder mit einem separaten Mietvertrag auch die ausschließliche Nutzung für 2 genau bezeichnete Stellplätze gemietet hat.

Aber was bedeutet das?

Letztlich das jederzeitige und exklusive Recht, eines seiner Fahrzeuge auf diesen Plätzen abzustellen. Er hat nicht das Eigentum an den Plätzen erworben. Sein Vermieter muss lediglich sicher stellen, dass die Plätze vom Zustand her benutzbar sind und ggf. auch, dass niemand anders die Plätze als Stellplatz nutzt. Mehr Rechte hat er nicht.

Er hat somit nicht das Recht, irgend jemandem zu verbieten, die Stellplätze zu überqueren, wenn dieser jemand nichts macht, wodurch die Nutzbarkeit der Plätze beeinträchtigt wird und das ist doch wohl nicht der Fall. Kannst also weiter drüber laufen und hast nichts zu befürchten.

Dass sie ihren Bus vor Eurer Haustür abstellen (nicht parken!) ist schon unanständig, denn das ist wohl definitiv kein Kfz-Abstellplatz, aber man nimmt es hin, wenn es selten passiert und manchmal vielleicht einfach nötig ist.

Aber dass er Euch das Überschreiten "seiner" Stellplätze verbieten will, halte ich doch für ziemlich dreist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Mieter kann dies meines Wissens nicht, nur der Eigentümer:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Befahren-von-Nachbargrundstueck-zum-Parken-verboten--f69547.html

Sicher kann der Mieter das. Er kann jederzeit jedem das Betreten seiner Mietsache untersagen. Dazu zählen auch die Parkplätze.

Wenn er das nicht dürfte, könnte er auch die Wohnungstür offen stehen lassen, damit jeder rein kann.

Trotzdem sei zu erwähnen, dass sein Verhalten Anstellerei und einfach lächerlich ist.

was für ne Spitzfindigkeit

wegen nem Parkplatz so ein Aufriß

wenn ein Auto drauf steht, versteht sich von selbst; steht keins drauf - warum sollte der Nachbar es verbieten? gibt es ne Vorgeschichte