O2 hat mich gekündigt obwohl ich eine flate habe wegen zu viel telefonieren angeblich
Hallo liebe leute,
ich brauche dringend euren Rat was ich da machen kann
unswar hatt mich o2 gekündigt obwohl ich eine o2o habe und internet flat, auf der Kündigung stand nur das Sie nicht gerne kunden kündigen aber nicht mehr aus welchen grund auch nicht.
Ich musste erst mal rum telefonieren, da die normale Kunden hotline das gar nicht einsehen konnte. Ich habe eine nummer in Nürnberg bekommen und als ich dort angerufen habe hat die dame ohne meine daten zu fragen gesagt ja wir haben jetzt einige Kunden gekündigt es ist unser Recht und steht in den AGb´s drin. Als Grund sagte Sie zu viel Telefonieren.
Was kann ich da machen??
Danke für eure Antworten im voraus;-)
11 Antworten
Das ist in den AGB der Anbieter festgehalten, dass sie sich vorbehalten, Flatrates bei übermäßiger Beanspruchung kündigen können. Dies gilt vor allem, wenn der Eindruck einer gewerblichen Nutzung aufkommt.
Das ist ein Problem, womit sich die Gestzgeber schon seit Jahren beschäftigen. Darüber gibt es inzwischen auch schon Urteile, wonach die Anbieter die Verträge wieder freischalten mußten.
Ich würde Dir aber empfehlen, wende Dich an die Verbraucherzentrale in deiner Nähe und kläre das dort vor Ort, da sie auch über Anwälte verfügen, die das entsprechend regeln.
Da macht man gar nix. Denn die Flatrate wird meist von den Kunden völlig falsch gesehen. Der Name Flatrate heisst, dass man eine monatliche Rate hat, die flach ist, also immer gleich. Die Flatrate sagt nicht: "Ich bin eine Standleitung" oder "Ich bin eine Immer-Telefonleitung"
Vielfach sehen aber die Kunden das so, auch bei Internet-Flatrates. Sie werden wie Stadleitugen genutzt, meist sogar absichtlch, da man ja die Dauerleitung gebucht hat. Für solche Schmarotzer haben die AGBs Teile, damit sich die Frmen von diesen trennen können.
Schau dir die AGb´s an, wenn es da drin steht, können die auch kündigen.
Tja wenn es denn so besser zur Problemlösung beiträgt.
AGB lesen hilft manchmal ungemein.
Es heißt übrigens "erst recht nicht" kleines r, nicht großes R.
Manchmal muß es eben "r "sein.
tja,mit dem grossen r bei “recht“ hast du dich nun wohl selber ins knie geschossen. recht so herr lehrer.
Du hast keinGesetz, dass dir zusichert, nicht gekündigtb zu bekommen. WEnn die dich loswerden wollen, können und dürfen sie das.
Es heißt AGB. Singular und Plural. NICHT "AGBs" und erst Recht nicht "AGB`s"