Stromanbieter verstößt gegen seine eigenen AGB. Ergibt sich daraus ein Sonderkündigungsrecht?

3 Antworten

Guckst Du § 40 (4) Energiewirtschaftsgesetz.

Dagegen hat Dein Lieferant verstoßen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/enwg_2005/gesamt.pdf

Günter

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(4) Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abrechnung nach Absatz 3 spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.

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Kündigen sie einfach, mit dem Argument, das sie hier angebracht haben. Bei Antwort, sind sie schlauer.

Für die Erfassung und Weiterleitung der Zählerstände ist der Messdienstleister zuständig. Der Stromanbieter kann, muss aber nicht die Zählerstände abfragen.

Hat der Stromanbieter keine Zählerstände ist er berechtigt die Zählerstände rechnerisch zu ermitteln.

Du hast also ein Anrecht auf Korrektur der Rechnung und dies sollte kostenfrei erfolgen.