§ 49 VAG (Stornohaftung) Obwohl kein Arbeitsverhältnis mehr besteht?

3 Antworten

Vorschüsse, die du erhalten hast auf deine Geschäfte, können zurück gefordert werden, wenn die zu Grund liegenden Verträge storniert werden.

Es kommt auf deinen Vermittlervertrag an. Wenn du als Angestellter gearbeitet hast, muss auf jeden Fall der gesetzliche Mindestlohn berücksichtigt bleiben.

Natürlich ist das rechtens.

Du glaubst doch auch nicht, dass du hunderte Verträge mit deinen Kumpels schließen kannst und dann einen Tag später kündigst und die alle widerrufen und du die Kohle behalten kannst, oder?

Das sollte ja aber vorher klar gewesen sein und dafür wurde entsprechend Geld beiseite gelegt, oder nicht?

Du bist so lange in der Stornohaftung, bis die Provision verdient ist. Dazu gibt es Tabellen, die Bestandteil deines Anstellungsvertrages sind / waren. Diesen Vertrag hast du rechtsverbindlich unterschrieben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerHans  29.11.2021, 12:20

Das Mindesteinkommen für den Versicherungsaußendienst muss beachtet werden. Es sei denn es ist irgendein Strucki.

Aber er schrieb ja, dass er angestellt war. Da ist auch der gesetzliche Mindestlohn zu beachten.