Nutzung Innenhof: Rechtslage

9 Antworten

Rechtslage?? Die steht doch in der Hausordnung. Schaue dort nach und gut ist, oder? Verboten sind diese Kisten nur innerhalb des Hauses, so jedenfalls die Bauordnung hier bei uns.

Der Hof gehört also beiden je zur Hälfte - die Fläche ist aber nicht richtig nach m2 geteilt, richtig?

Dann müssen sich beide Parteien einigen - und das schien ja auch jahrelang gut gegangen zu sein.

Was ist also der Grund für den Streit? Deine 2 Mopeds waren es sicher nicht.

Gerhart  17.04.2014, 12:25

Beiden Eigentümern gehört der Hof gemeinsam und nicht jedem die Hälfte. Jeder der Eigentümer kann dem anderen untersagen einen Zaun zu errichten.

Da der Innenhof nicht irgendwie in Fläche A und B eingeteilt ist, kann theoretisch jeder den Hof zu 100% nutzen nach dem Motto, wer zuerst mahlt. Wenn einer den Hof jedoch mit seinen Sachen ständig zu mehr als 50 % nutzt, ist da eine logische Quelle von dauerndem Streit.

Warum sind 2 Motorräder zuviel? Weil Person B neidisch ist oder weil beide Motorräder zusammen ständig mehr als 50 % der Hoffläche brauchen?. Vermutlich letzteres und das ließe sich doch mit dem Zollstock genau ermitteln. Wenn das also zutrifft, dann verstehe ich gut, wenn Person B darauf besteht, dass nur noch eines dort geparkt wird.

Achilles215 
Fragesteller
 17.04.2014, 12:10

Die beiden Motorräder nehmen grob geschätzt max. 10% der Hoffläche in Anspruch.

bwhoch2  17.04.2014, 12:58
@Achilles215
Wie ist die Rechtslage?

Da es keine weiter gehende Regelung über die Hoffläche gibt, dürfte rchtlich wohl folgendes gelten:

Jeder Eigentümer kann die Hoffläche in der Regel zu 50 % nutzen, wobei nicht festgelegt ist, wer welche Ecke, es sich aber von selbst versteht, dass eine Ecke, die vom anderen schon z. B. mit Motorrädern vollgestellt ist, nicht vom andern beansprucht werden kann.

Braucht ein Eigentümer mal mehr als die 50 %, wird das problemlos möglich sein, wenn es jeweils nur kurzzeitig ist oder wenn es für eine etwas längere Dauer ist, nach Absprache. Keiner hat also ohne weiteres das Recht zu verlangen, dass immer mindestens 50 % für den anderen frei bleiben müssen, gerade wenn der andere nichts abstellen oder lagern will, sondern den Platz als Spielfläche frei halten will. Aber in der Regel sollte die Nutzung auf 50:50 für beide Seiten möglich sein.

Jeder sollte den Platz so nutzen, dass das Abstellen von Gegenständen oder Fahrzeugen den anderen nicht unnötig behindert. So können z. B. 10 % Motorradstellfläche auch so ungünstig gewählt werden, dass der Zugang oder die Zufahrt zum Rest der Fläche stark behindert wird. Alles, was abgestellt wird, sollte so abgestellt werden, dass es möglichst wenig im Weg steht bzw. behindert oder gar gefährdet. (Gefahr z. B.: Dass ein Motorrad umfällt, wenn man dran stößt oder man stapelt irgendwelches Material sehr hoch und der Stapel kann umfallen.)

Das sind alles keine Gesetze, sondern eigentlich der gesunde Menschenverstand und ich nehme an, würde dieser Streit um die genehmigte Zahl von Motorrädern vor Gericht gehen, würde jeder Richter ein Urteil oder eine Einigung genau in diesem Sinn herbei führen wollen. Den Platz einfach durch eine Linie in zwei Hälften aufzuteilen, könnte eine Möglichkeit sein, aber in vielen Fällen wohl eher nicht geeignet.

Achilles215 
Fragesteller
 18.04.2014, 14:06
@bwhoch2

Danke für die ausführliche Antwort. Die Motorräder stehen seit über 10 Jahren beide direkt an einer Hauswand ohne Behinderung oder Einengung. Noch nie hatte sich jemand beschwert. Deswegen das Unverständnis das plötzlich eines davon weg soll/muss.

teilt den Innenhof ganz einfachdurch Farbe in zwei Hälften und dann müsste Ruhe sein. Wenn zwei Motorräder dann nicht auf diese Hälfte passen muss es weg. Es scheint aber ein kleiner Innenhof zu sein, wenn es wegen dieser Kleinigkeit bereits Differenzen gibt.

Das kommt sicher auf die Größe des Innenhofes an. Wenn beide Motorräder auf den 50 % der Person A stehen und die Fläche von Person B nicht tangiert wird, hat B gar nichts zu sagen oder wollen.