Entsorgung von Sperrmüll und Unrat durch den Vermieter, darf er das?

4 Antworten

Ihr habt bis zum 30.05. Gerümpel aus dem nicht mitvermieteten Schuppen und vom Dachboden zu entfernen.

Sowie aus dem Keller, worüber sich der Vermieter nach Absprache mit Besichtigungsrecht einen Eindruck verschaffen darf.

Und ja, nach Urt. des BGH sind auch Spermüllkosten als widerkehrend umlagefähig - ihr sagt ja selbst, dass die Mietergemeinschaft nicht in der Lage ist, Gerüpelansammlung zu verhindern und es wie immer keiner gewesen ist, den man zur Verantwortung ziehen kann.

Soll der VM auf einer Müllkippe leben oder bezahlen, wenn eurer Dreck entsorgt wird?

Haben Sie den Dachboden und den Schuppen mitgemietet? Wenn dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht, dürfen Sie dort auch nichts lagern.

Den Dachboden und Schuppen habt ihr nicht gemietet also darf er von euch verlangen diese zu räumen. Das mit der Entsorgung auf kosten der Mieter darf er ebenfalls. Was er nicht darf ist an den Keller gehen wenn dieser mit im Mietvertrag steht.

Naja das ist so eine Sache.

Ich habe mir den Mietvertrag nochmal angeschaut, darin steht ein Abstellraum den ich mit angemietet habe, den es aber nicht gibt 🤷‍♀️ Der Hausverwalter hat uns aber damals erlaubt den Keller zu nutzen, was aber nur bedingt möglich ist, da die Keller feucht sind, was sogar im Mietvertrag steht. Die Nutzung des Kellers steht offiziell nicht im Mietvertrag, dazu habe ich nur Mailverkehr. Von Dachboden und Schuppen steht nichts im Mietvertrag. Mein Dilemma ist nun wenn Schuppen, Keller und Dachboden beräumt werden, wohin dann mit meinem Zeug? Und wo ist besagter Abstellraum?