Vermieter möchte uns verbieten, mehr als 2 Fahrräder vor dem Haus abzustellen

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Bei so nem Vermieter wäre es Ratsam zum Mieterschutzbund zu gehen. Kostet so ca. 60 Euro im Jahr! Die helfen dir dann weiter! lg Mausi

Ihr wohnt in einem Zweifamilienhaus, zusmamen mit einem anderen Mieter.

Viele Antworten auf Deine Frage gehen offenbar davon aus, dass Du ein Häuschen gemietet hast und die Vorfläche gehört dazu.

Dem ist nicht so. Die Vorfläche ist in dem Fall Allgemeinfläche.

Ausserdem geht es ja nicht einmal um Eurer Räder, sondern es haben auf dem Grundstück Eure Freunde die Räder abgestellt.

Kommt dann noch dazu, dass es nur einen kleinen Vorgarten und auch eine kleinen Hof handelt, dann sollte man tatsächlich die Freunde bitten, sich um Abstellplätze zu kümmern.

Der VM hat hier Recht.

Wir wohnen nicht in einem Zweifamilienhaus. Wir haben ein kleines Häuschen gemietet, dass nur mein Mitbewohner und ich bewohnen. Der Vermieter wohnt in einem eigenen Haus direkt nebenan. Es gibt separate Eingänge und der Hof bzw. vielmehr Weg vor dem Haus ist nicht so angelegt, dass er gemeinsam genutzt wird bzw. gemeinsam genutzt werden kann (es besteht keine Verbindung zu seinem Haus nebenan). 2 der abgestellten Fahhräder gehören sehr wohl uns und wir haben auch noch 2 eigene, die woanders auf dem Grundstück stehen, jedoch nicht direkt vom Eingang des VM gesehen werden können. Über die hat der VM noch nie etwas gesagt. Ich möchte nochmals betonen, dass der Vermieter keine Kenntnis davon hat, dass 2 der sichtbar abgestellten Fahrräder nicht uns gehören. Ich denke, es geht ihm nur darum, etwas zu meckern zu haben. Ich verstehe das jedenfalls nicht anders. Der wollte uns auch schon vorschreiben, wie viel wir in UNSERER Wohnung rauchen dürfen oder wie oft wir lüften müssen....

@Kruemel1981

sorry, dann habe ich den Mitbewohner leider als einen anderen Mieter verstanden.

In dem Fall gehört die Fläche um das Haus zum angemieteten Haus und der VM kann hier nicht bestimmen, was abgestellt wird, mit Ausnahme abgemeldeter Fahrzeuge.

Da niemand behindert wird, lasst die Räder einfach stehen.

Macht ihn - sollte er erneut meckern - darauf aufmerksam, dass ihr das Haus mit dem daraufstehenden Grundstück angemietet habt und selbstverständlich ihr dort, solange ihr niemand gefährdet oder behindert, die Fahrräder abstellen könnt.

Ja er kann es untersagen. es sind streng betrachtet nur die berechtigt den platz zu nutzen, die da auch wohnen.

die nutzfläche wird allein den mietern zur verfügung gestellt und nicht für freunde des mieters. für alles andere gibt es keller. da darfst du - bis auf gefahrengüter - alles lagern.

mfg

Der Vermieter weiß nicht, dass es nicht unsere Räder sind. er geht davon aus, dass sie uns gehören.

quatsch

@guterwolf

gerade deswegen ist es noch mehr W Quatsch. Der Vermieter kann dir nicht vorschreiben wieviel Fahrräder du haben darfst, das wäre ja noch schöner.

@guterwolf

Der Vermieter kann dir natuerlich nicht vorschreiben, wie viele Fahrraeder du hast. Er kann dir aber selbstverstaendlich untersagen, diese auf einer nicht mitvermieteten Flaeche abzustellen.

@DerCAM

das ist natürlich richtig.

wenn der Hof zur Mietsache gehört, d.h. du hast das Häuschen inkl. Vorgarten und Hof gemietet, kannst du darauf abstellen was du willst, das geht den VM nichts an.

Wäre der Hof Gemeinschaftsfläche sähe das anders aus, ist es aber anscheinend nicht.

Entweder ignorierst du das Schreiben oder aber teile dem VM schriftlich mit, dass Haus inkl. Vorgarten und Hof gemietet wurde und ihr als Mieter darüber entscheidet wer was wo abstellt.

hm private vermieter können sich einiges rausnehmen wenn es aber speziell nicht im mietvertrag steht dass nur 2 räder abgestellt werden, dann kann er es nicht verlangen steht der garten euch zur nutzung zur verfügung? aber ob meine aussage zutrifft weiß ich nicht, du könntest dich an den mieterschutzbund wenden, die können dir eine fundierte beratung geben.