Zahlt Hausratversicherung bei Diebstahl Fahrrad aus der Tiefgarage
Uns wurde vor 2 Tagen ein HerrenFahrrad von Kalkhoff aus der Tiefgarage gestohlen. Beide Fahrräder (Damen&Herrenrad) waren angeschlossen und zusätzlich miteinander per Schloss verbunden. Das Damenrad haben sie glücklicherweise stehen gelassen. Dazu möchte ich noch folgendes mitteilen: Wir sind ein Mehrfamilienhaus mit 12 Mietparteien und ebenso vielen Tifgaragenplätzen. Der letzte TG-Platz an der Wand wird aufgrund seiner geringen "Größe" als Abstellplatz von den Mietern genutzt. Hier stehen sämtliche Fahrräder der Mieter, bis auf unsere ist nur noch ein einziges Fahrrad angeschlossen! Die restlichen 8-10 Räder stehen ohne Sicherung da. desweiteren sind noch 2 Motorräder mit abgestellt.
Nun meine eigentliche Frage:
Zahlt die Hausratversicherung, wenn die Fahrräder ordnungsgemäß gesichert in der geschlossenen Tiefgarage abgestellt sind? In unserer Hausratversicherung ist auch der Fahrraddiebstahl mit versichert! Es gibt keine Klausel das die Tatzeit zw. 6 Uhr morgens und vor 22 Uhr abends gewesen sein muss
Danke für Eure Antworten, Tipps, Und vielleicht eigene Erfahrungen
9 Antworten
Wenn sie in der Versicherung enthalten sind, stehts auch in der Police drin. Guck rein. Da steht auch der Wert dann drin zu dem sie versichert sind.
Soweit mir bekannt, zahlt die Hausratsversicherung - wenn überhaupt - ein gestohlenes Fahrrad nur dann, wenn es aus deinen abgeschlossenen Wohnräumen gesstohlen worden ist (Einbruch, Raub etc ...)
Aber ... eine korrekte und verbindliche Antwort kann dir nur dein Versicherungsberaten (oder wenn du keinen solchen hast) dein Versicherungsnstitut geben.
Und ... es gibt eine eigenen Fahrradversicherung ... die kommt zum Tragen, wenn dein Fahrrad vorschirftsmäßig gesichert (abgeschlossen) war und gestohlen worden ist.
ABER ... diese Versicherungen sind realtiv teuer ... und solch eine lohnt sich nur dann, wenn du ein "teures" Fahrrad hast. Der Betrag den du dafür zu bezahlen hast, kann Jahr mindestens 10 Prozent des Neuwertes (Rechnung) betragen.
Dis wird Dir kein Außenstehender sagen können !
Schau in den Vertag - aber ich befürchte, Du hättest Beim Abschluss dieser Vers. eine Fahrraddiebstahlvers. mit abschließen müssen -was Du wahrscheinlich nicht getan hast :-(
Und dann gibst´s auch noch Versicherungsanstalten , di machen aus dem Diebstahl glatt einen "Einbruch" oder einen "Raub" oder was weiß ich, um sich vorm Zahlen zu drücken ( selbst erlebt ! )
Doch doch,wir haben den fahrraddiebstahl in der hausratversicherung mit drin! Aber wie du schön schreibst, wird es die versicherung schon schaffen, es so zu drehen, dass wir geschädigten die doofen sind. .....
Das kommt drauf an wo du versichert bist. Bei manchen Hausratsversicherungen ist das fahrrad mit drin (also auch versichert) und bei manchen eben nicht. Erkundige dich am besten beim Service deiner Versicherung. lg
Ja, das ist ganz klar ein typischer Versicherungsfall und du wirst da auch keinerlei Probleme bekommen. Ich nehme an, du hast das Fahrrad bei der Polizei schon als gestohlen gemeldet - wenn nicht, dann mach das, denn das brauchst du in jedem Fall für die Versicherung. Danach ist alles nur noch Formsache.