Fremde Autos Parken in meinem innenhof

18 Antworten

Schild aufstellen,, Privatgrundstück Fremdparker werden kostenpflichtig abgeschleppt".. Das sollte reichen.

Das Hoftor schliessen, damit die Fremdparker das Grundstück nicht verlassen können, könnte dir Probleme bringen.

Wenn dann doch welche unerlaubt parken, die Polizei rufen. Eine andere Möglichkeit des Selbsthandelns sehe ich nicht.

Bei mir haben auch schon welche die Einfahrt auf mein Grundstück zugeparkt. Musste dann die Polizei holen. Die Polizei erklärte mir, solange mein Auto nicht auf meinem Grundstück parkt , ist das nur eine Ordnungswidrigkeit die mit 15.--€ bestraft wird. Ich werde dadurch nicht in meiner Mobilität eingeschränkt.

Kann zwar das Auto abschleppen lassen, muss aber die Abschleppkosten zunächst selber tragen.

Wenn mir allerdings die Ausfahrt durch das Parken versperrt wird, kann ich das Auto vor der Einfahrt zu Lasten des Parkenden , abschleppen lassen.

Nein, darfst Du nicht. Zumindest nicht absichtlich. Aber vielleicht hast Du das Auto ja nicht gesehen. Stell ein Schild auf: Parkgebühr je angefangene Stunden 25 €, und das treibst Du dann ein.

Wenn die Autos auf deinem Grundstück stehen darfst du das. Wenn auf dem Schild was von Abschleppen steht, ruf doch einfach den Abschleppdienst an und lass die Autos abschleppen. Nach einiger Zeit parkt dann bestimmt keiner mehr bei dir.

SpeedDo 
Fragesteller
 10.07.2011, 21:53

aber ich muss das abschleppen bezahlen ;)

xxTheRiddlerxx  10.07.2011, 22:04
@SpeedDo

nein, der Autobesitzer muss das bezahlen

Leon97531  11.07.2011, 08:43
@xxTheRiddlerxx

Derjenige der den Abschlepper gerufen hat muss zahlen.
Er kann die Kosten lediglich auf dem zivilrechtlichen Weg einklagen.

xxTheRiddlerxx  11.07.2011, 20:16
@Leon97531

hm dann machs tor zu:D

stell noch ein Schild auf und zwar am Eingang mit Warnung dass du sie abschleppen lässt

SpeedDo 
Fragesteller
 10.07.2011, 21:50

den gedaken hatte ich auch schon, aber das abschleppen muss ich bezahlen ;)

ungererbad  10.07.2011, 21:54
@SpeedDo

So ist es.

Ist der Innenhof privates Gelände? Dann hat niemand mit seinem Fahrzeug dort etwas verloren, es sei denn mit Deiner Erlaubnis (Besuch). Die Polizei kann allerdings nichts unternehmen, da es sich offensichtlich um Privatgrund handelt - offiziell abschleppen ist nicht. Wenn DU abschleppen lässt, musst Du das auch bezahlen, ob Du es vom Abgeschleppten wieder bekommst ist mehr als fraglich. Versuche über das KVR/Ordnunsgamt/Landratsamt oder wie auch immer das bei Dir heisst eine offizielle Beschilderung zu erhalten: Absolutes Haltverbot. DANN schleppt die Polizei ab.